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Mieteinnahmen versteuern

Gewerblicher Grundstückshandel
  • Juli 17, 2020
  • Gerald Stocker
  • 0 Comments

Wer Vermieter ist, muss seine Mieteinnahmen versteuern
Die eingehenden Mietzinseinkünfte werden aber nicht in voller Höhe versteuert, von ihnen werden noch Kosten und Abschreibungen abgezogen. So ist die Steuerbelastung in vielen Fällen gar nicht so groß. In manchen Fällen sind diese Einkünfte sogar negativ – dann sinkt die Steuerlast.

Private Vermietung
Privatpersonen müssen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, deren Höhe jährlich über 730 Euro liegt, mit ihrem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Die Einkünfte sind aber nicht einfach die Mieteinnahmen, es werden von diesen noch Abschreibungen und Schuldzinsen abgezogen. Auch weitere laufende Kosten der Immobilie mindern die Erträge aus Vermietung und Verpachtung.
Besondere Regelungen zu Mietzinseinnahmen und Steuern finden Sie hier.

Umsatzsteuerliche Regelungen für größere Vermieter
Wer mit vermieteten Immobilien einen Jahresumsatz von mehr als 30.000 Euro erwirtschaftet, muss auf den Mietpreis die Umsatzsteuer aufschlagen. Sie beläuft sich bei Wohnimmobilien auf zehn Prozent. Das muss aber nicht unbedingt ein Nachteil für den Vermieter sein. Für ihn ist die Umsatzsteuer eine Art durchlaufender Posten. Das bedeutet: Er muss zwar zehn Prozent Umsatzsteuer berechnen, kann aber die Umsatzsteuer (Vorsteuer) für Rechnungen, die er selber zahlt, abziehen – diese beträgt in der Regel, zum Beispiel für Handwerkerrechnungen, 20 Prozent.
Besonderheiten beim Vermieten von Gewerbeimmobilien finden Sie hier.

Quelle: immowelt AG

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Telefon 0676 470 08 09
Hauptsitz 2821 Lanzenkirchen, Obstgasse 6
Zweigstelle 1020 Wien, Pazmanitengasse 14/1/58

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