Mietzinse gemäß Mietrechtsgesetz
- In bestimmten Fällen kommen für Bestandobjekte, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, Richtwertmietzinse oder angemessene Hauptmietzinse zur Vorschreibung.
- Als Immobiliensachverständige ermitteln wir für Sie oder Ihr Unternehmen den Richtwertmietzins oder angemessenen Hauptmietzins für einzelne Bestandobjekte (Wohnungen, Geschäftsräumlichkeiten).
Ermittlung von Richtwertmietzinsen
- Bei der Ermittlung des Richtwertmietzinses für Mietwohnungen gehen wir vom Richtwert für das jeweilige Bundesland aus und
- berücksichtigen im Sinne des § 16 (2) Mietrechtsgesetz Zuschläge und Abschläge (Zweckbestimmung der Wohnung, Stockwerkslage, Lage innerhalb des Stockwerkes, über- bzw. unterdurchschnittliche Ausstattung, sonstige Ausstattung, Grundrissgestaltung, Ausstattung der Wohnung bzw. Gebäudes, Lage und Wohnumgebung des Hauses, Erhaltungszustand des Hauses, Vorliegen einer Kategorie B- bzw. C-Wohnung).
Gutachten über die Höhe des Lagezuschlages und der Lagequalität
- Wir fertigen für Sie oder Ihr Unternehmen Gutachten über die Höhe des Lagezuschlages sowie die Lagequalität an.
- Selbstverständlich berücksichtigen wir für Sie oder Ihr Unternehmen sowohl in unseren Gutachten über Höhe des Richtwertmietzinses einzelner Bestandobjekte als auch in unseren Gutachten über die Höhe des Lagezuschlages sowie der Lagequalität die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes.
Ermittlung von angemessenen Hauptmietzinsen
- Entsprechend der Kriterien des § 16 (1) Mietrechtsgesetz (Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Bestandobjektes) ermitteln wir in Ihrem Auftrag angemessene Hauptmietzinse für Wohnungen und Geschäftslokale.
- Wir greifen dabei auf unsere umfangreiche Marktmietdatenbank zurück.
- Für Geschäftslokale wählen wir für die Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses als Bewertungsmethode die Zoning Method oder die Faktorenmethode.
Ertragsschwäche und soziale Schutzwürdigkeit
- Liegen für den Geschäftsraummieter die Kriterien Ertragsschwäche und soziale Schutzwürdigkeit vor, arbeiten wir bei der Ermittlung der Höhe des angemessenen Hauptmietzinses auch mit betriebswirtschaftlichen Sachverständigen zusammen.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
- Wir stellen die Ergebnisse unserer Mietzinsgutachten für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar.
- Wir berücksichtigen bei unserer Ermittlung die gesetzlichen Vorgaben und bei der Ermittlung des Richtwertmietzinses beispielsweise die Richtlinien für die Ermittlung des Richtwertzinses gem. § 15 (2) Mietrechtsgesetz der Stadt Wien.
- Wir greifen zudem auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
- Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.