Bauzinse und Baurechtszinse

Baurechtsgesetz

  • Wir erstellen als Immobiliensachverständige im Vorfeld der erstmaligen Begründung oder der Verlängerung von Baurechten gemäß Baurechtsgesetz in Ihrem Auftrag Gutachten über die Höhe des angemessenen Bauzinses bzw. Baurechtszinses.
  • Wir berücksichtigen für Sie auch die seitens des Baurechtsnehmers und Baurechtsgebers beabsichtigten besonderen vertraglichen Bestimmungen des Baurechtsvertrages.

 

Ermittlung des Bodenwertes

  • Wir ermitteln für Sie oder Ihr Unternehmen zunächst den Verkehrswert und Marktwert Ihrer Liegenschaft.
  • Als Bewertungsmethode wählen wir – je nach Aufgabenstellung – das Vergleichswertverfahren bzw. in dicht bebauten Innenstadtgebieten das Residualwertverfahren.
  • Wir bilden für Sie oder Ihr Unternehmen im ermittelten Verkehrswert und Marktwert die aktuelle Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt detailliert ab.

 

Wesentliche Wertparameter

  • Die Höhe des angemessenen Bauzinses oder Baurechtszinses hängt im Wesentlichen von den Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen des Grundstückes, vom zu errichtenden Immobilientyp, von der Dauer und der Laufzeit des Baurechts, von der Wertsicherung des Bauzinses oder Baurechtszinses, von der Bonität des Baurechtsnehmers, von vertraglich vereinbarten Einschränkungen des Baurechtsnehmers oder Baurechtsgebers und von der Höhe der Entschädigung des Baurechtsnehmers durch den Baurechtsgeber am Ende des Baurechts ab.
  • Für die Feststellung der Höhe des Bauzinses oder Baurechtszinses verwenden wir für Sie oder Ihr Unternehmen ein bewährtes Modell, mit welchem objektiv und nachvollziehbar der angemessene Bauzins oder Baurechtszins abgeleitet wird.

 

Nachvollziehbarkeit und Transparenz

Bauzinse und Baurechtszinse