• Gerald Stocker
    • Publikationen
    • Vorträge
  • Immobilienbewertung
  • Immobilienberatung
    • Immobilienconsulting
    • Immobilientransaktionen
  • Kunden
  • Preise
  • Verbände
  • Blog
  • Kontakt
All Categories
  • All Categories
  • Consulting
  • Investment
  • Management
  • Marketing
  • Sport
  • Startup

Please enter key search to display results.

Startseite
  • Fachinformationen
Rechtsformwahl bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien

Themen

  • Fachinformationen (23)
  • Publikationen (22)
  • Unternehmen (3)
  • Vorträge (41)

Aktuelle Beiträge

  • Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz: Exekutionsordnung (Kommentar), LexisNexis
  • Individualwert und subjektiver Wert: Fachartikel in der ZLB, Heft 5/2021
  • Parkhäuser und Tiefgaragen: Fachartikel in der ZLB, Heft 3/2021
  • Wohnrecht: Fachartikel in der ZLB, Heft 2/2021
  • Co-Working-Spaces: Fachartikel in der ZLB, Heft 1/2021

Archiv

  • August 2022
  • Oktober 2021
  • Juli 2021
  • Mai 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • Juli 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • Januar 2019

Rechtsformwahl bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien

Rechtsformwahl bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien
  • Apr. 05, 2020
  • Gerald Stocker
  • 0 Comments

Bei der geplanten Vermietung einer Gewerbeimmobilie empfiehlt es sich, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch steuerliche Überlegungen anzustellen.

Vermietung von Gewerbeimmobilien
Bei der steuerlichen Beurteilung einer Rechtsform für die Vermietung einer Gewerbeimmobilie sind eine Vielzahl an Entscheidungskriterien zu beachten. Ein Rechtsformvergleich im Vorfeld der geplanten Vermietungstätigkeit ist daher jedenfalls sinnvoll.
Die Vermietung von Gewerbeimmobilien kann zum Beispiel von einer natürlichen Person im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eines Einzelunternehmens, von einer Personengesellschaft (OG, KG, GmbH & Co KG), von einer Privatstiftung oder von einer GmbH erfolgen.
Nachfolgend soll ein Überblick über einige wesentliche steuerliche Unterschiede bei der Vermietung einer Gewerbeimmobilie durch eine natürliche Person im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einerseits und einer GmbH andererseits gegeben werden.

Ermittlung der Einkünfte

Natürliche Person

GmbH

  • Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
  • Kein Verlustvortrag
  • Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Keine Registrierkassenpflicht bei Barumsätzen
  • Verpflichtende Erstellung eines Jahresabschlusses samt Veröffentlichung im Firmenbuch und damit verbunden höherer administrative Kosten
  • Verlustvortrag mit Verlustverrechnungsgrenze in Höhe von 75 %
  • Registrierkassenpflicht im Falle von Barumsätzen

Steuersatz

Natürliche Person

GmbH

  • Progressiver Steuersatz bis 55 %
  • Linearer Steuersatz von 25 % in Verbindung mit einer Kapitalertragsteuerbelastung auf Ausschüttungen an eine natürliche Person mit 27,5 %

Absetzbarkeit von Aufwendungen

Natürliche Person

GmbH

  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand sind Sofortaufwand und können zur Vermeidung nicht verwertbarer Verluste über 15 Jahre verteilt angesetzt werden
  • Herstellungsaufwand ist auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben, kann jedoch in bestimmten Fällen über 15 Jahre verteilt berücksichtigt werden
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand ist immer Sofortaufwand
  • Herstellungsaufwand ist auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten für denkmalgeschützte Betriebsgebäude im Interesse der Denkmalpflege können über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden

Abschreibungssatz für das Gebäude

Natürliche Person

GmbH

  • Ohne Nachweis der Nutzungsdauer 1,5 % jährlich
  • Ohne Nachweis der Nutzungsdauer 2,5 % jährlich

Veräußerung der Immobilie

Natürliche Person

GmbH

  • Einkünfte aus der Veräußerung der Immobilie unterliegen dem besonderen Steuersatz von 30 % (Immobilienertragsteuer)
  • Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten können bei Übertragung der Liegenschaft nicht vermieden werden
  • Einkünfte aus der Veräußerung der Immobilie unterliegen wie Einkünfte aus der Vermietung dem linearen Steuersatz von 25 % in Verbindung mit einer Kapitalertragsteuerbelastung auf Ausschüttungen an eine natürliche Person mit 27,5 %
  • Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten können bei entsprechender Gestaltung der Übertragung der Liegenschaft über eine Anteilsabtretung vermieden werden.

Vermietung von Gewerbeimmobilien
Abhängig von den konkreten Sachverhaltsumständen sowie von der geplanten zukünftigen Verwertung einer vermieteten Gewerbeimmobilie kann in einem Fall die Anschaffung und Vermietung einer Gewerbeimmobilie im einkommensteuerrechtlichen Privatvermögen einer natürlichen Person im Vergleich zu einer Anschaffung und Vermietung über eine GmbH unter steuerlichen Aspekten vorteilhaft sein und im anderen Fall wieder umgekehrt.
Im Hinblick auf die lineare Besteuerung der laufenden Einkünfte mit aktuell 25 % und in Zukunft unter Umständen mit 21 % ist die Anschaffung und Vermietung einer Gewerbeimmobilie über eine GmbH auf Grundlage steuerrechtlicher Überlegungen im Regelfall dann vorteilhaft, wenn die Anschaffung oder der Ausbau einer solchen Immobilie weitgehend fremdfinanziert werden soll und unter Einbeziehung einer möglichen Erbfolge auch keine Veräußerung der Immobilie angedacht ist.
Bei eigenfinanzierten Immobilien und einem Gesamteinkommen von unter EUR 60.000,– ist die Vemietung einer Gewerbeimmobilie im steuerlichen Privatvermögen einer natürlichen Person ertragsteuerlich meist vorteilhafter.

Tipp
Auf Grund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung und der Veräußerung einer Gewerbeimmobilie sollen vor der Anschaffung, aber auch bei einer geplanten Übertragung einer solchen, Überlegungen zur Rechtsform angestellt werden.

Quelle: Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe, B&B Monat, Aktuelles zum Wirtschafts- und Steuerrecht: Februar 2020

zurück weiter

Kommentar hinterlassen Cancel reply

Related Posts

Novelle für Raumordnungsgesetz in Niederösterreich Realbewertung Gerald Stocker

Novelle für Raumordnungsgesetz in Niederösterreich

  • Sep. 19, 2020
  • 0 Comments

Wenn neu gewidmete Bauparzellen nach einer bestimmten Zeitspanne nicht bebaut werden, werden sie automatisch

weiterlesen
Abschreibung Realbewertung Gerald Stocker

Beschleunigte Gebäudeabschreibung für Investitionen ab dem 1.7.2020

  • Sep. 19, 2020
  • 0 Comments

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 erlassen, welches eine beschleunigte

weiterlesen
gewerbeberechtigung-vermietung-onlineplattform

Vermietung von Wohnungen über eine Internetplattform als gewerblicher Beherbergungsbetrieb?

  • Aug. 05, 2020
  • 0 Comments

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Vermietung einer Wohnung über

weiterlesen
Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen

Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen

  • Juli 29, 2020
  • 0 Comments

In einem aktuellen Erkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aus, dass im Folgejahr auch Verluste

weiterlesen
Vermietung mit Nebenleistung als bäuerlicher Nebenerwerb

Vermietung mit Nebenleistung als bäuerlicher Nebenerwerb

  • Juli 29, 2020
  • 0 Comments

Die Vermietung von Ferienwohnungen durch Landwirte kann bei gegebener Unterordnung und einem Konnex zur

weiterlesen
Gewerblicher Grundstückshandel

Mieteinnahmen versteuern

  • Juli 17, 2020
  • 0 Comments

Wer Vermieter ist, muss seine Mieteinnahmen versteuern. Die eingehenden Mietzinseinkünfte werden aber

weiterlesen

Kontakt

E-Mail stocker@realbewertung.at
Telefon 0676 470 08 09
Hauptsitz 2821 Lanzenkirchen, Obstgasse 6
Zweigstelle 1020 Wien, Pazmanitengasse 14/1/58

Links

  • Gerald Stocker
  • Immobilienbewertung
  • Immobilienberatung
  • Blog

Social-Media

  • Facebook
  • LinkedIn
  • Instagram
  • Xing

COPYRIGHT © 2021   |   Datenschutzerklärung

Impressum

Log In

Become a part of our community!
Registration complete. Please check your email.
Lost your password?

Create an account

Welcome! Register for an account
The user name or email address isn’t correct.

Wir verwenden deine personenbezogenen Daten, um eine möglichst gute Benutzererfahrung auf dieser Website zu ermöglichen, den Zugriff auf dein Konto zu verwalten und für weitere Zwecke, die in unserer Datenschutzerklärung beschrieben sind.

Registration confirmation will be emailed to you.
Log in Lost your password?

Reset password

Recover your password
Password reset email has been sent.
The email could not be sent. Possible reason: your host may have disabled the mail function.
A password will be e-mailed to you.
Log in
×