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Bei der geplanten Vermietung einer Gewerbeimmobilie empfiehlt es sich, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch steuerliche Überlegungen anzustellen.
Vermietung von Gewerbeimmobilien
Bei der steuerlichen Beurteilung einer Rechtsform für die Vermietung einer Gewerbeimmobilie sind eine Vielzahl an Entscheidungskriterien zu beachten. Ein Rechtsformvergleich im Vorfeld der geplanten Vermietungstätigkeit ist daher jedenfalls sinnvoll.
Die Vermietung von Gewerbeimmobilien kann zum Beispiel von einer natürlichen Person im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eines Einzelunternehmens, von einer Personengesellschaft (OG, KG, GmbH & Co KG), von einer Privatstiftung oder von einer GmbH erfolgen.
Nachfolgend soll ein Überblick über einige wesentliche steuerliche Unterschiede bei der Vermietung einer Gewerbeimmobilie durch eine natürliche Person im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einerseits und einer GmbH andererseits gegeben werden.
Ermittlung der Einkünfte
Natürliche Person |
GmbH |
|
|
Steuersatz
Natürliche Person |
GmbH |
|
|
Absetzbarkeit von Aufwendungen
Natürliche Person |
GmbH |
|
|
Abschreibungssatz für das Gebäude
Natürliche Person |
GmbH |
|
|
Veräußerung der Immobilie
Natürliche Person |
GmbH |
|
|
Vermietung von Gewerbeimmobilien
Abhängig von den konkreten Sachverhaltsumständen sowie von der geplanten zukünftigen Verwertung einer vermieteten Gewerbeimmobilie kann in einem Fall die Anschaffung und Vermietung einer Gewerbeimmobilie im einkommensteuerrechtlichen Privatvermögen einer natürlichen Person im Vergleich zu einer Anschaffung und Vermietung über eine GmbH unter steuerlichen Aspekten vorteilhaft sein und im anderen Fall wieder umgekehrt.
Im Hinblick auf die lineare Besteuerung der laufenden Einkünfte mit aktuell 25 % und in Zukunft unter Umständen mit 21 % ist die Anschaffung und Vermietung einer Gewerbeimmobilie über eine GmbH auf Grundlage steuerrechtlicher Überlegungen im Regelfall dann vorteilhaft, wenn die Anschaffung oder der Ausbau einer solchen Immobilie weitgehend fremdfinanziert werden soll und unter Einbeziehung einer möglichen Erbfolge auch keine Veräußerung der Immobilie angedacht ist.
Bei eigenfinanzierten Immobilien und einem Gesamteinkommen von unter EUR 60.000,– ist die Vemietung einer Gewerbeimmobilie im steuerlichen Privatvermögen einer natürlichen Person ertragsteuerlich meist vorteilhafter.
Tipp
Auf Grund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung und der Veräußerung einer Gewerbeimmobilie sollen vor der Anschaffung, aber auch bei einer geplanten Übertragung einer solchen, Überlegungen zur Rechtsform angestellt werden.
Quelle: Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe, B&B Monat, Aktuelles zum Wirtschafts- und Steuerrecht: Februar 2020
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