Planung und Zusammenarbeit
- Fragen zur Vermögensübergabe sind in vielen Fällen für die betreffenden Personen eine Belastung.
- Ein wesentlicher Erfolgsfaktor Ihrer Vermögensübergabe ist die vorausschauende Planung.
- Im Rahmen Ihrer Planung arbeiten Sie mit Ihren Vertretern (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater) sehr intensiv zusammen.
Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung
- Um eine Aufteilung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne vorzunehmen, ist es bei vorhandenem Immobilienvermögen ratsam, den Verkehrswert und Marktwert der Immobilien und unbebauten Grundstücke von einem Immobiliensachverständigen ermitteln zu lassen.
- Wir unterstützen Sie und ermitteln den Verkehrswert und Marktwert von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei größeren Immobilienbeständen ermitteln wir für Sie die Verkehrswerte und Marktwerte von Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Liegenschaften, unbebauten Liegenschaften, von gewerblich oder industriell genutzten Liegenschaften sowie von Betriebsliegenschaften.
Einräumung von Rechten
- Oftmals erfolgen Vermögensübergaben gegen Einräumung eines Wohnrechtes, eines Fruchtgenussrechtes oder eines Ausgedinges mit Versorgungsleistungen (Pflege, Kost, laufende Geldleistungen).
- Häufig werden Belastungsverbote und Veräußerungsverbote vereinbart.
- Diese Rechte werden ihrer Höhe nach im Rahmen einer Immobilienbewertung nach finanz- und versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Marktsituation bewertet.
- In derartigen Fällen nehmen wir uns ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch und arbeiten auch gerne mit Ihren Rechtsbeiständen zusammen.
Nationale und internationale Bewertungsverfahren
- Wir berücksichtigen in unseren Immobilienbewertungen für Sie die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt.
- Wir ermitteln die Verkehrswerte und Marktwerte der Immobilien und unbebauten Grundstücke mit Hilfe der nationalen und internationalen Immobilienbewertungsverfahren.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
- Wir stellen die Ergebnisse unserer Sachverständigengutachten für Sie nachvollziehbar und transparent dar.
- Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes sowie der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung.
- Wir greifen bei der Verkehrswertermittlung und Marktwertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
- Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.