Übertragung in das Wohnungseigentum

Bestimmung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

  • Der Mieter hat entsprechend der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach Ablauf von 5 (höchstens 20) Jahren einen Anspruch auf Übertragung der Wohnung in das Wohnungseigentum.
  • Der Preis ist unter Bedachtnahme auf den Verkehrswert im Zeitpunkt des Angebots der Fixpreisvereinbarung zu berechnen.

 

Markt- und Verkehrswertermittlung

  • Als Immobiliensachverständige ermitteln wir für Sie den Verkehrswert und Marktwert sowohl von einzelnen Wohnungseigentumsobjekten einer Wohnhausanlage als auch für sämtliche Wohnungseigentumsobjekte einer Wohnhausanlage.

 

Fokus auf Vergleichstransaktionen

  • Wir berücksichtigen in unseren Immobilienbewertungen für Sie die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt und ermitteln den Verkehrswert und Marktwert der Eigentumswohnungen auf Basis von Vergleichstransaktionen.
  • Wir führen in unseren Immobiliengutachten die einzelnen Vergleichstransaktionen nachvollziehbar und transparent an.

 

Nachvollziehbarkeit und Transparenz

ng in das Wohnungseigentum