Bestimmung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
- Der Mieter hat entsprechend der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach Ablauf von 5 (höchstens 20) Jahren einen Anspruch auf Übertragung der Wohnung in das Wohnungseigentum.
- Der Preis ist unter Bedachtnahme auf den Verkehrswert im Zeitpunkt des Angebots der Fixpreisvereinbarung zu berechnen.
Markt- und Verkehrswertermittlung
- Als Immobiliensachverständige ermitteln wir für Sie den Verkehrswert und Marktwert sowohl von einzelnen Wohnungseigentumsobjekten einer Wohnhausanlage als auch für sämtliche Wohnungseigentumsobjekte einer Wohnhausanlage.
Fokus auf Vergleichstransaktionen
- Wir berücksichtigen in unseren Immobilienbewertungen für Sie die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt und ermitteln den Verkehrswert und Marktwert der Eigentumswohnungen auf Basis von Vergleichstransaktionen.
- Wir führen in unseren Immobiliengutachten die einzelnen Vergleichstransaktionen nachvollziehbar und transparent an.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
- Bei unserer gutachterlichen Tätigkeit berücksichtigen wir die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes sowie der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung.
- Wir greifen bei der Verkehrswertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
- Selbstverständlich bearbeiten wir Ihren Auftrag absolut vertraulich.