Bewertungen fremder Sachverständiger
- Wir plausibilisieren für Sie oder Ihr Unternehmen Immobilienbewertungen und Grundstücksbewertungen fremder Sachverständiger.
- Wir prüfen dabei für Sie detailliert den Bewertungsauftrag, das Ziel und den Zweck der Bewertung sowie den Gegenstand der Bewertung.
Prüfung wesentlicher Bewertungsparameter
- Auf Basis der im Bewertungsauftrag definierten Grundlagen plausibilisieren wir für Sie oder Ihr Unternehmen die Wertermittlungsmethode und die einzelnen Parameter der Wertermittlung.
- Bei Ertragsobjekten und Renditeobjekten (Mehrfamilienwohnhäuser, Mietzinshäuser, Büroobjekte, gewerblich und industriell genutzte Liegenschaften) prüfen wir für Sie die Höhe des Bodenwertes, die Höhe der nachhaltigen Mieten, den Ansatz der Bewirtschaftungskosten, die Höhe des Liegenschaftszinssatzes, des Diskontierungszinssatzes und des Kapitalisierungszinssatzes sowie die Ansätze zur Gesamtnutzungsdauer und der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der Immobilie.
- Bei primär eigengenutzten Objekten (Ein- und Zweifamilienhäuser) untersuchen wir für Sie die Höhe des Bodenwertes, den Ansatz der Neuherstellungskosten und der gewöhnlichen Herstellungskosten, die Höhe der Baunebenkosten sowie die Ansätze zur Gesamtnutzungsdauer und zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der Immobilie.
Rechte und Lasten
- Bei Vorliegen von grundbücherlich sichergestellten Rechten und Lasten (Grunddienstbarkeiten, Personaldienstbarkeiten, Reallasten) analysieren wir für Sie die Ermittlungsmethode und
- führen in Ihrem Auftrag weitere Analysen sowie finanz- oder versicherungsmathematische Berechnungen durch.
Orientierung an nationalen und internationalen Normen
- Bei unseren Plausibilisierungen orientieren wir uns für Sie an den Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, den ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung und den veröffentlichten Mindestbedingungen des europäischen Immobilienbewertungsverbandes TEGoVA (The European Group of Valuers‘ Associations).
- Im Fall von Beleihungswertgutachten berücksichtigen wir in Ihrem Auftrag die Vorgaben des Bankwesengesetzes und des Hypothekenbankgesetzes. Sofern es sich um Beleihungswertgutachten für deutsche Pfandbriefbanken handelt, berücksichtigen wir für Sie die Bestimmungen des deutschen Pfandbriefgesetzes sowie der deutschen Beleihungswertermittlungsverordnung.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
- Wir stellen die Ergebnisse unserer Plausibilisierung für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar.
- Wir greifen bei der Plausibilisierung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
- Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.