Verfahren zur Festsetzung von Enteignungsentschädigungen
- Im Rahmen von Verfahren zur Festsetzung von Enteignungsentschädigungen fertigen wir als Immobiliensachverständige detaillierte Gutachten an.
- Wir werden dabei von der öffentlichen Hand (Gemeinden, Städte, Bundesländer) oder von ausgegliederten Unternehmen des Bundes oder der Bundesländer (ASFINAG, Österreichische Bundesbahnen, Wiener Linien) beauftragt, Enteignungsentschädigungen festzusetzen.
- Auf Wunsch werden wir auch im Auftrag von Privaten und Unternehmen tätig.
Entschädigungssummen für bebaute und unbebaute Liegenschaften
- Wir ermitteln im Rahmen unserer Immobiliengutachten Entschädigungsummen für bebaute und unbebaute Liegenschaften.
- Da der Umfang der Entschädigung je nach Fall und Umfang der Enteignung (Total- und Teilenteignung, Verlust des Hauptwohnsitzes, Enteignung einer gewerblich genutzten Liegenschaft) unterschiedlich geregelt ist, berücksichtigen wir für die Ermittlung und Festsetzung der Enteignungsentschädigung die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen (Liegenschaftsbewertungsgesetz, ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung) sowie die besonderen Grundsätze der Entschädigung (Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, Bundesstraßengesetz 1971, Raumordnungsgesetze der Bundesländer).
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
- Wir stellen die Ergebnisse unseres Sachverständigengutachtens für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar.
- Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung sowie die speziellen gesetzlichen Grundlagen zur Enteignungsentschädigung.
- Wir greifen bei unseren Festsetzungen von Enteignungsentschädigungen sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
- Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.