Gutachterliche Stellungnahmen
- Als Immobiliensachverständige erstellen wir für Sie oder Ihr Unternehmen gutachterliche Stellungnahmen über die Höhe von angemessenen Kostenmieten und abstrakten Renditemieten.
- Derartige Stellungnahmen werden in der Praxis bei betriebswirtschaftlichen Überlegungen in eingeschränkten Immobilienmärkten ohne funktionierendem Mietenmarkt für den Nachweis der Fremdüblichkeit benötigt.
- In vielen Fällen können keine angemessenen Vergleichsmieten bei Sonderimmobilien und Spezialimmobilien der Kommunen und der öffentlichen Hand (Schulen, Kindergärten, Turnsäle, Gemeindesäle, Feuerwehrhäuser, Bauhöfe) oder bei luxuriösen und repräsentativen Wohnobjekten erhoben werden.
Sonder- und Spezialimmobilien der öffentlichen Hand
- Bei Sonderimmobilien und Spezialimmobilien ermitteln wir für Sie oder Ihr Unternehmen auf Basis von Bau- und Errichtungskosten, möglichen Mietvertragslaufzeiten und der Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie die Höhe marktorientierter angemessener Kostenmieten.
Luxuriöse und repräsentative Wohnimmobilien
- Bei luxuriösen und repräsentativen Wohnimmoblien gehen wir bei unseren Betrachtungen vom Verkehrswert und Marktwert der Wohnimmobilie aus.
- Angemessene Kostenmieten und abstrakte Renditemieten beziehen sich auf üblicherweise auf den Zeitraum des mietvertraglichen Kündigungsverzichtes des Mieters.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
- Wir stellen die Ergebnisse unserer gutachterlichen Stellungnahmen für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar.
- Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes und die ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung.
- Wir greifen in unseren Bewertungen sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
- Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.