Immobilien der öffentlichen Hand

Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung

  • Als Immobiliensachverständige ermitteln wir den Verkehrswert und Marktwert für Immobilien, die im Eigentum der öffentlichen Hand (Gemeinden, Städte, Bundesländer und Bund sowie ausgegliederte Gesellschaften) stehen.
  • Wir stellen den Verkehrswert und Marktwert von Gemeindezentren, Rathäusern, Büroobjekten, Schulen, Kindergärten, Sportplätzen, Sport- und Turnhallen, Bauhöfen, Feuerwehrhäusern, Pflegeheimen und Gemeindewohnungen sowie für unbebaute Grundstücke fest.
  • Als Zweck der Bewertung kommen dabei der An- und Verkauf der Liegenschaft, die Übertragung in ausgegliederte Gesellschaften sowie die Bilanzierung in Betracht.

 

Umfassende Analyse und Bewertung

  • Wir analysieren für Sie im Rahmen der Bewertung die aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt und berücksichtigen die wertbestimmenden Merkmale der Immobilie oder des unbebauten Grundstückes.
  • Dazu zählen die Lage und der Standort, das Alter der Immobilie, Baumängel und Bauschäden sowie durchgeführte oder anstehende Modernisierungen oder Sanierungsmaßnahmen.
  • Wir untersuchen für Sie in unseren Immobiliengutachten die bestehenden Miet- bzw. Pachtverträge und die sonstigen Vereinbarungen. Weiters ermitteln wir Ansätze für angemessene Kostenmieten und abstrakte Renditemieten.

 

Nationale und internationale Bewertungsverfahren

  • Bei der Immobilienbewertung wenden wir bei Ertragsimmobilien und Renditeimmobilien das Ertragswertverfahren und
  • bei Objekten, die der Eigennutzung dienen und bei welchen die Drittverwendungsmöglichkeit eingeschränkt ist, das Sachwertverfahren an.
  • Bei unbebauten Grundstücken nutzen wir das Vergleichswertverfahren oder das Residualwertverfahren.
  • Auf Wunsch des Auftraggebers stellen wir den Verkehrswert und Marktwert auch nach internationalen Bewertungsverfahren fest.

 

Nachvollziehbarkeit und Transparenz

  • Wir stellen die Ergebnisse unserer Sachverständigengutachten für Sie nachvollziehbar und transparent dar.
  • Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung sowie die weiteren gesetzlichen Grundlagen.
  • Wir greifen bei der Ermittlung des Verkehrswertes und Marktwertes sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
  • Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.
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