Abtretung von Hauptmietrechten

Mögliche Entgeltbandbreiten

  • Wir fertigen für Sie oder Ihr Unternehmen gutachterliche Stellungnahmen für mögliche Entgeltbandbreiten zur Abtretung von Hauptmietrechten an.
  • Bei Immobilienentwicklungen kann es notwendig sein, dass die Höhe des mit dem Mieter vereinbarten Entgeltes zur Abtretung der Hauptmietrechte aus rechtlichen Gründen seitens des Immobilieneigentümers zu plausibilisieren ist.
  • In vielen Fällen wird die ermittelte Entgeltbandbreite als Ausgangsbasis für weitere Verhandlungen mit den Mietern seitens des Bauträgers oder Immobilienentwicklers genutzt.

 

Beurteilung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile

  • Wir ermitteln für Sie oder Ihr Unternehmen objektive Entgeltbandbreiten für die Abtretung von Hauptmietrechten auf Basis der wirtschaftlichen Vorteile und Nachteile des Mieters und des Vermieters und beachten die besonderen Vorgaben des Auftraggebers.
  • Wir berücksichtigen in Ihrem Auftrag geleistete Investitionen des Mieters in das Bestandobjekt sowie die Umzugskosten des Mieters.
  • Wir gehen in unseren Berechnungen nach finanz- und versicherungsmathematischen Grundsätzen vor und berücksichtigen die Situation auf dem Immobilienmarkt.

 

Nachvollziehbarkeit und Transparenz

  • Wir stellen die Ergebnisse unserer gutachterlichen Stellungnahmen für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar.
  • Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung sowie die weiteren speziellen gesetzlichen Grundlagen – insbesondere jene des Mietrechtsgesetzes – für die Ermittlung der möglichen Entgeltbandbreite.
  • Wir greifen bei der Bewertung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
  • Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.
Abtretung von Hauptmietrechten