Nationale Bilanzierung

Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung

 

Gemildertes und strenges Niederstwertprinzip

  • Gegenstände des Anlagevermögens sind entsprechend des gemilderten Niederstwertprinzips bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der diesen am Abschlussstichtag unter Bedachtnahme auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen beizulegen ist.
  • Bei Gegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem Wert anzusetzen, der sich aus einem niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (strenges Niederstwertprinzip).

 

Nachvollziehbarkeit und Transparenz

  • Wir stellen in unseren Immobiliengutachten den Verkehrswert und Marktwert auf Basis einer umfassenden und detaillierten Analyse des Immobilienmarktes nachvollziehbar und transparent dar.
  • Wir greifen bei der Verkehrswertermittlung und Grundstücksbewertung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
  • Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.
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