Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung
- Als Immobiliensachverständige ermitteln wir für Ihr Unternehmen auf Basis der Vorgaben des Unternehmensgesetzbuches Verkehrswerte und Marktwerte von Immobilien (Standardimmobilen sowie Sonder- und Spezialimmobilien) und unbebauten Grundstücken.
- Die ermittelten Verkehrswerte und Marktwerte bilden für Ihr Unternehmen die Basis für die Wertminderung im Anlagevermögen oder im Umlaufvermögen Ihres Unternehmens.
- Wir ermitteln die für Sie relevanten Werte: Beizulegender Wert, beizulegender Zeitwert, gemeiner Wert, Teilwert sowie Marktwert bzw. Verkehrswert zum Nachweis der Fremdüblichkeit
Gemildertes und strenges Niederstwertprinzip
- Gegenstände des Anlagevermögens sind entsprechend des gemilderten Niederstwertprinzips bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der diesen am Abschlussstichtag unter Bedachtnahme auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen beizulegen ist.
- Bei Gegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem Wert anzusetzen, der sich aus einem niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (strenges Niederstwertprinzip).
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
- Wir stellen in unseren Immobiliengutachten den Verkehrswert und Marktwert auf Basis einer umfassenden und detaillierten Analyse des Immobilienmarktes nachvollziehbar und transparent dar.
- Wir greifen bei der Verkehrswertermittlung und Grundstücksbewertung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
- Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.