Themen
- Fachinformationen (23)
- Publikationen (22)
- Unternehmen (3)
- Vorträge (41)
Aktuelle Beiträge
- Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz: Exekutionsordnung (Kommentar), LexisNexis
- Individualwert und subjektiver Wert: Fachartikel in der ZLB, Heft 5/2021
- Parkhäuser und Tiefgaragen: Fachartikel in der ZLB, Heft 3/2021
- Wohnrecht: Fachartikel in der ZLB, Heft 2/2021
- Co-Working-Spaces: Fachartikel in der ZLB, Heft 1/2021
Archiv
- August 2022
- Oktober 2021
- Juli 2021
- Mai 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
Zusammenfassung unseres Fachartikels im Heft 5/2020 in der Zeitschrift für Liegenschaftsbewertung (ZLB)
Bodenwertermittlung
Bei der Ermittlung des Bodenwertes ist primär das Vergleichswertverfahren anzuwenden. Erst im Falle fehlender bzw. nicht ausreichender Vergleichspreise kann das Residualwertverfahren als sekundäres Verfahren der Bodenwertermittlung zur Anwendung kommen.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist für die Ermittlung des Bodenwertes anzuwenden. Während die ÖNORM B 1802-1 auf die Anwendung des Vergleichswertverfahrens bei der Ermittlung des Bodenwertes im Rahmen des Sachwertverfahrens durch die Wendung „in der Regel“ verweist, fehlt ein expliziter Hinweis beim Ertragswertverfahren. Die Bodenwertermittlung ist auch beim Ertragswertverfahren primär mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens durchzuführen. Bei Anwendung des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens ist ein gesonderter Ausweis des Bodenwertes i. d. R. erforderlich.
Residualwertverfahren
Sofern bei der Markt- bzw. Verkehrswertermittlung von Grundstücken keine geeigneten Vergleichspreise in ausreichender Anzahl vorliegen und die Anwendung des Vergleichswertverfahrens ausscheidet, kann das Residualwertverfahren für die Bodenwertermittlung herangezogen werden. Beim Residualwertverfahren handelt es sich daher um ein sekundäres Verfahren für die Bodenwertermittlung, das nur im Falle fehlender bzw. geeigneter Vergleichspreise angewendet werden sollte. Aufgrund der Unsicherheit der Eingangsparameter des Residualwertverfahrens ist das Ergebnis zu plausibilisieren. Als Möglichkeiten zur Darstellung der Unsicherheit des Verfahrensergebnisses werden in der ÖNORM B 1802-3 im Zusammenhang mit der Ermittlung des fiktiven Veräußerungserlöses u. a. Sensitivitäts- und Szenarioanalysen angeführt.
Den gesamten Fachartikel finden Sie auf der Homepage des Manz-Verlages!
Die Realbewertung Gerald Stocker e. U. erstellt Gutachten für Immobilien für unterschiedliche Zwecke. Details finden Sie in der Rubrik Immobilienbewertung!
Related Posts
Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz: Exekutionsordnung (Kommentar), LexisNexis
- Aug 01, 2022
- 0 Comments
Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz: Der seit Jahrzehnten bewährte Kommentar zur Exekutionsordnung
weiterlesenIndividualwert und subjektiver Wert: Fachartikel in der ZLB, Heft 5/2021
- Okt 01, 2021
- 0 Comments
Im Rahmen eines Gutachtens sind daher der zugrunde gelegte Wertbegriff, der Zweck der Bewertung sowie
weiterlesenParkhäuser und Tiefgaragen: Fachartikel in der ZLB, Heft 3/2021
- Jul 19, 2021
- 0 Comments
Drittverwendungsfähigkeit und Investitionsvolumen. Parkhäuser und Tiefgaragen werden durch ihre sehr
weiterlesenWohnrecht: Fachartikel in der ZLB, Heft 2/2021
- Mai 19, 2021
- 0 Comments
Versicherungsmathematische Grundsätze. Die Wertermittlung von Wohnrechten hat nach versicherungsmathematischen
weiterlesenCo-Working-Spaces: Fachartikel in der ZLB, Heft 1/2021
- Mrz 16, 2021
- 0 Comments
Betreiber- bzw. Managementimmobilien. Co-Working-Spaces treten als Betreiber- bzw. Managementimmobilien
weiterlesenAnnahmen und besondere Annahmen: Fachartikel in der ZLB, Heft 6/2020
- Feb 03, 2021
- 0 Comments
Entsprechend den Regelungen der EVS 2020, der IVS 2020 und der RICS Valuation-Global Standards wird auch
weiterlesen