Gutachten für ertragsteuerliche Zwecke
- Wir erstellen für Sie als Immobiliensachverständige Liegenschafts- und Grundstücksbewertungen für die üblichen ertragsteuerlichen Zwecke.
- Wir ermitteln für Sie die Höhe der wesentlichen steuerrechtlich relevanten Wertmaßstäbe (Gemeiner Wert, fiktive Anschaffungskosten, Teilwert) sowie den Verkehrswert und Marktwert für den Nachweis der Fremdüblichkeit.
Wertverhältnis Grund und Gebäude, Nutzungsdauergutachten
- Wir verfassen zudem in Ihrem Auftrag Gutachten für den Grundanteil und stellen das Wertverhältnis zwischen Grund und Gebäude fest.
- Ebenso erstellen wir für Sie Nutzungsdauergutachten für ertragsteuerliche Zwecke, die als Basis für die Absetzung für Abnutzung (AfA) herangezogen werden können.
Berücksichtigung der wesentlichen gesetzlichen Regelungen
- Wir berücksichtigen in unseren Gutachten für ertragsteuerliche Zwecke die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, der Grundanteilsverordnung 2016 sowie die aktuelle Judikatur der Gerichtshöfe.
- Selbstverständlich nehmen wir in Ihrem Auftrag auch gerne direkt Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
- Wir stellen in unseren Sachverständigengutachten die Lage auf dem Immobilienmarkt dar.
- Unsere Steuergutachten sind für Sie und Dritte nachvollziehbar und transparent.
- Wir greifen bei der Ermittlung des steuerrechtlich relevanten Wertmaßstabes sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück.
- Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter.