Themen
- Fachinformationen (23)
- Publikationen (22)
- Unternehmen (3)
- Vorträge (41)
Aktuelle Beiträge
- Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz: Exekutionsordnung (Kommentar), LexisNexis
- Individualwert und subjektiver Wert: Fachartikel in der ZLB, Heft 5/2021
- Parkhäuser und Tiefgaragen: Fachartikel in der ZLB, Heft 3/2021
- Wohnrecht: Fachartikel in der ZLB, Heft 2/2021
- Co-Working-Spaces: Fachartikel in der ZLB, Heft 1/2021
Archiv
- August 2022
- Oktober 2021
- Juli 2021
- Mai 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
Im Rahmen einer Betriebsübergabe an die nächste Generation werden – gerade im Hotellerie- und Gastgewerbe – zumeist auch Liegenschaften mitübertragen. Deswegen sollten Sie auf eine steuerschonende Übertragung dieser hohen Vermögenswerte achten.
Die Grunderwerbssteuer wird fällig, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück übertragen wird. Erfolgt eine Übertragung im begünstigten Familienbereich, wird für die Berechnung der Grunderwerbsteuer von einer unentgeltlichen Übertragung ausgegangen. Im Wesentlichen fallen unter den begünstigten Familienbereich Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister sowie Nichten und Neffen.
Die Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Erwerbe ist außer bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken der Grundstückswert. Dieser kann entweder durch das Pauschalwertmodell oder anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels ermittelt werden. Zusätzlich kann durch den Steuerpflichtigen ein geringerer Wert durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Berechnung der Grunderwerbsteuer
Bei einer Übertragung im begünstigten Familienbereich erfolgt die Berechnung der Grunderwerbsteuer mit einem Stufentarif. Die ersten EUR 250.000 werden mit 0,5 % die nächsten EUR 150.000 mit 2 % und der darüberhinausgehende Grundstückswert wird mit 3,5 % besteuert.
Erfolgt die Übertragung des gesamten Betriebes an die Kinder und hat der Übergeber das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er wegen Erwerbsunfähigkeit nicht in der Lage seinen Betrieb fortzuführen so sieht das Grunderwerbsteuergesetz zwei Begünstigungen für Grundstücke, die zum übertragenen Betriebsvermögen gehören, vor.
- Zum einen besteht die Möglichkeit die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuerberechnung, um einen Freibetrag von EUR 900.000 zu reduzieren.
- Zum anderen beinhaltet das Grunderwerbsteuergesetz als eine weitere Begünstigung eine Deckelung der nach dem Stufentarif berechneten Steuer mit 0,5 % des Grundstückswertes. Hierbei darf allerdings der Freibetrag von EUR 900.000 nicht abgezogen werden.
Wir empfehlen dringend, zeitgerecht vor jeglicher entgeltlicher oder unentgeltlicher Immobilienübertragung eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Quelle: Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe, der B&B Monat, Aktuelles zum Wirtschafts- und Steuerrecht: April 2019
Die Realbewertung Gerald Stocker e. U. erstellt Gutachten für steuerrechtliche Zwecke und berät Sie im Rahmen von Immobilientransaktionen!
Related Posts
Novelle für Raumordnungsgesetz in Niederösterreich
- Sep 19, 2020
- 0 Comments
Wenn neu gewidmete Bauparzellen nach einer bestimmten Zeitspanne nicht bebaut werden, werden sie automatisch
weiterlesenBeschleunigte Gebäudeabschreibung für Investitionen ab dem 1.7.2020
- Sep 19, 2020
- 0 Comments
Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 erlassen, welches eine beschleunigte
weiterlesenVermietung von Wohnungen über eine Internetplattform als gewerblicher Beherbergungsbetrieb?
- Aug 05, 2020
- 0 Comments
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Vermietung einer Wohnung über
weiterlesenVerluste aus privaten Grundstücksveräußerungen
- Jul 29, 2020
- 0 Comments
In einem aktuellen Erkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aus, dass im Folgejahr auch Verluste
weiterlesenVermietung mit Nebenleistung als bäuerlicher Nebenerwerb
- Jul 29, 2020
- 0 Comments
Die Vermietung von Ferienwohnungen durch Landwirte kann bei gegebener Unterordnung und einem Konnex zur
weiterlesenMieteinnahmen versteuern
- Jul 17, 2020
- 0 Comments
Wer Vermieter ist, muss seine Mieteinnahmen versteuern. Die eingehenden Mietzinseinkünfte werden aber
weiterlesen