Generated by Rank Math SEO, this is an llms.txt file designed to help LLMs better understand and index this website. # Gerald Stocker Realbewertung: Realbewertung ist ein unabhängiges Unternehmen für Immobilienbewertung, Immobilienconsulting und Immobilientransaktionen mit Sitz in Österreich. Das Unternehmen wird von Gerald Stocker geführt, einem erfahrenen Sachverständigen und Experten im Immobilienbereich. Der Fokus liegt auf fundierten, nachvollziehbaren Bewertungen von Immobilien sowie auf strategischer Beratung bei Kauf, Verkauf und Entwicklung von Immobilienprojekten. Realbewertung unterstützt private, gewerbliche und institutionelle Kunden bei fundierten Entscheidungsprozessen auf Basis klarer Analysen und Marktkenntnis. Zusätzlich engagiert sich das Unternehmen im Wissensaufbau durch Fachpublikationen und Vorträge und positioniert sich als kompetenter Ansprechpartner für komplexe immobilienwirtschaftliche Fragestellungen. ## Sitemaps [XML Sitemap](https://realbewertung.at/sitemap_index.xml): Includes all crawlable and indexable pages. ## Beiträge - [Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz: Exekutionsordnung, LexisNexis 2022](https://realbewertung.at/kommentar-zum-liegenschaftsbewertungsgesetz-2022/): Der seit Jahrzehnten bewährte Kommentar zur Exekutionsordnung von LexisNexis wurde von Frau Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner neu herausgebracht. Der in diesem etablierten Standardwerk enthaltene Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz wurde von den Autoren Hauswurz, Schiller und Stocker wesentlich ergänzt und erweitert. - [Individualwert und subjektiver Wert: Fachartikel in der ZLB, Heft 5/2021](https://realbewertung.at/individualwert-und-subjektiver-wert-fachartikel-in-der-zlb-heft-5-2021/): Im Rahmen eines Gutachtens sind daher der zugrunde gelegte Wertbegriff, der Zweck der Bewertung sowie die Annahmen und insb. die besonderen Annahmen, welche die Basis für die Wertermittlung bilden, klar darzustellen. - [Parkhäuser und Tiefgaragen: Fachartikel in der ZLB, Heft 3/2021](https://realbewertung.at/parkhaeuser-und-tiefgaragen-fachartikel-in-der-zlb-heft-3-2021/): Drittverwendungsfähigkeit und Investitionsvolumen. Parkhäuser und Tiefgaragen werden durch ihre sehr eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit und durch ihr häufig hohes Investitionsvolumen charakterisiert. Sie unterliegen aufgrund ihrer Ausrichtung an speziellen Nutzergruppen einem erhöhten Investitionsrisiko. Bei der Wertermittlung sind daher detaillierte Marktanalysen sowie Wettbewerbs- und Konkurrenzanalysen durchzuführen. - [Wohnrecht: Fachartikel in der ZLB, Heft 2/2021](https://realbewertung.at/wohnrecht-fachartikel-in-der-zlb-heft-2-2021/): Versicherungsmathematische Grundsätze. Die Wertermittlung von Wohnrechten hat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu erfolgen. Der Kapitalisierungszinssatz ist unter Berücksichtigung des Objekttyps, der ferneren Lebenserwartung der Berechtigten und weiterer Marktparameter zu ermitteln. - [Co-Working-Spaces: Fachartikel in der ZLB, Heft 1/2021](https://realbewertung.at/co-working-spaces-fachartikel-in-der-zlb-heft-1-2021/): Betreiber- bzw. Managementimmobilien. Co-Working-Spaces treten als Betreiber- bzw. Managementimmobilien in differenzierten Erscheinungsformen auf. Das Konzept des Betreibers sowie die konkreten Serviceleistungen, die vertragliche Gestaltung sowie die mittel- und langfristige Nachfrage der Endnutzer bestimmen die Beurteilung und Bewertung dieser Assetklassen. - [Paukerkurs zur ImmoZert-Sachverständigenprüfung: Nachlese zu den Seminaren am 19. und 20. Februar 2021](https://realbewertung.at/paukerkurs-zur-immozert-sachverstaendigenpruefung-nachlese-zu-den-seminaren-am-19-und-20-februar-2021/): Inhalte: (1) Befundaufnahme und Vorgehensweise bei der Gutachtenserstellung, (2) Rechte und Lasten in der Liegenschaftsbewertung, (3) Plausibilisierung von Verkehrswertgutachten - [Annahmen und besondere Annahmen: Fachartikel in der ZLB, Heft 6/2020](https://realbewertung.at/annahmen-und-besondere-annahmen-fachartikel-in-der-zlb-heft-6-2020/): Entsprechend den Regelungen der EVS 2020, der IVS 2020 und der RICS Valuation-Global Standards wird auch in der ÖNORM B 1802-1 zwischen Annahmen und besonderen Annahmen differenziert. Diese müssen eindeutig benannt werden und im Hinblick auf den Bewertungszweck relevant sein. - [Immobilienbewertung: Seminar am 26. Jänner 2021, Raiffeisen Campus](https://realbewertung.at/immobilienbewertung-seminar-am-26-jaenner-2021-raiffeisen-campus/): Am 26. Jänner 2021 fand unser Seminar zum Themenbereich "Immobilienbewertung" speziell für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Raiffeisen-Banken auf dem Raiffeisen Campus statt. Zu den Inhalten zählten u. a.: (1) Grundlagen und Standards der Immobilienbewertung, (2) Vergleichswertverfahren, (3) Sachwertverfahren, (4) Ertragswertverfahren, (5) sonstige wertbeeinflussende Umstände, (6) Ableitung des Verkehrswertes - [Frohe Weihnachten und guten Rutsch!](https://realbewertung.at/frohe-weihnachten-und-guten-rutsch-2020/): Das ausklingende Jahr möchten wir nutzen, um uns - [Bodenwertermittlung: Fachartikel in der ZLB, Heft 5/2020](https://realbewertung.at/bodenwertermittlung-fachartikel-in-der-zlb-heft-5-2020/): Bei der Ermittlung des Bodenwertes ist primär das Vergleichswertverfahren anzuwenden. Erst im Falle fehlender bzw. nicht ausreichender Vergleichspreise kann das Residualwertverfahren als sekundäres Verfahren der Bodenwertermittlung zur Anwendung kommen. - [Immobilienbewertung: Seminar am 19. Oktober 2020, Raiffeisen Campus](https://realbewertung.at/immobilienbewertung-seminar-am-19-oktober-2020-raiffeisen-campus/): Am 19. Oktober 2020 fand unser Seminar zum Themenbereich "Immobilienbewertung" speziell für Finanzberater der Raiffeisen-Banken auf dem Raiffeisen Campus statt. Zu den Inhalten zählten u. a.: (1) Immobilien und Immobilienmärkte, (2) Grundlagen und Standards der Immobilienbewertung, (3) Vergleichswertverfahren, (4) Sachwertverfahren, (5) Ertragswertverfahren, (6) sonstige wertbeeinflussende Umstände, (7) Ableitung des Verkehrswertes - [News aus dem Immobilienmarkt: Artikel in Unser Lanzenkirchen, Heft 8/2020](https://realbewertung.at/news-aus-dem-immobilienmarkt-artikel-in-unser-lanzenkirchen-heft-8-2020/): Im Jahr 2019 gab es in sämtlichen Katastralgemeinden der Marktgemeinde Lanzenkirchen (Frohsdorf, Haderswörth, Kleinwolkersdorf, Lanzenkirchen, Ofenbach) 68 Liegenschaftstransaktionen mit einem Gesamtvolumen von rund € 19,75 Mio. Damit konnte das Gesamtvolumen des Jahres 2018 i. d. H. v. rund € 18,39 Mio. (92 Liegenschaftstransaktionen) übertroffen werden. Im Jahr 2017 lag das Gesamtvolumen noch bei rund € 11,07 Mio. (52 Transaktionen). - [Beschleunigte Gebäudeabschreibung für Investitionen ab dem 1.7.2020](https://realbewertung.at/beschleunigte-gebaeudeabschreibung-fuer-investitionen-ab-dem-1-7-2020/): Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 erlassen, welches eine beschleunigte Gebäudeabschreibung für private Vermieter vorsieht. - [Novelle für Raumordnungsgesetz in Niederösterreich](https://realbewertung.at/novelle-fuer-raumordnungsgesetz-in-niederoesterreich/): Wenn neu gewidmete Bauparzellen nach einer bestimmten Zeitspanne nicht bebaut werden, werden sie automatisch rückgewidmet oder müssen etwa der Gemeinde zum Kauf angeboten werden. Das besagt der Entwurf. - [Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz: Exekutionsordnung, LexisNexis](https://realbewertung.at/kommentar-zum-liegenschaftsbewertungsgesetz-exekutionsordnung-lexisnexis/): Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz: Der seit Jahrzehnten bewährte Kommentar zur Exekutionsordnung von LexisNexis wurde von Frau Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner neu herausgebracht. Der in diesem etablierten Standardwerk enthaltene Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz wurde von den Autoren Hauswurz, Schiller und Stocker wesentlich ergänzt und erweitert. - [Denkmalschutzobjekte – Verkehrs- und Marktwertermittlung anhand von Praxisbeispielen: Webinar am 10. und 11. Dezember 2020](https://realbewertung.at/denkmalschutzobjekte-verkehrs-und-marktwertermittlung-anhand-von-praxisbeispielen-webinar-am-10-und-11-dezember-2020/): Denkmalschutzobjekte - Verkehrs- und Marktwertermittlung anhand von Praxisbeispielen: Grundlagen, Besonderheiten, Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Investment Method, Praxisbeispiele - [Vorbereitungslehrgang zum Immobilienbewerter-Assistent/in: Seminare zwischen 01.10.2020 und 06.11.2020, ÖVI Immobilienakademie](https://realbewertung.at/vorbereitungslehrgang-zum-immobilienbewerter-assistent-in-seminare-zwischen-01-10-2020-und-06-11-2020-oevi-immobilienakademie/): Die ÖVI Immobilienakademie unterstützt die Immobilienbewertungsunternehmen mit einer neuen Kursreihe. In Zusammenarbeit mit der ImmoZert wurde eine kompakte Mitarbeiterausbildung konzipiert, die mit einer anerkannten Personenzertifizierung nach der ISO/IEC 17024 abschließt. - [Vorbereitungslehrgang zur Sachverständigenprüfung CIS ImmoZert und Gerichts-SV: Seminare zwischen 15.10.2020 und 31.01.2021, ÖVI Immobilienakademie](https://realbewertung.at/vorbereitungslehrgang-zur-sachverstaendigenpruefung-cis-immozert-und-gerichts-sv-seminare-zwischen-15-10-2020-und-31-01-2021-oevi-immobilienakademie/): Mit dem Lehrgang Immobilienbewertung für Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger bietet die ÖVI Immobilienakademie eine praxis- und wissenschaftlich orientierte Ausbildung und Vorbereitung zur Sachverständigenprüfung an, die in dieser Form in Österreich einzigartig ist. Der Lehrgang richtet sich an Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger, die sich auf eine Sachverständigenprüfung vorbereiten möchten. - [Rechte und Lasten in der Verkehrs- und Marktwertermittlung: Webinar am 24. und 25. September 2020](https://realbewertung.at/rechte-und-lasten-in-der-verkehrs-und-marktwertermittlung-webinar-am-24-und-25-september-2020/): Rechte und Lasten in der Immobilienbewertung: Grundlagen, Grunddienstbarkeiten, Personaldienstbarkeiten, Marktanpassung, Praxisbeispiele - [Bewertung von Gastronomieliegenschaften – inkl. Überlegungen aufgrund COVID-19: Seminar am 1. Oktober 2020, Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS)](https://realbewertung.at/bewertung-von-gastronomieliegenschaften-inkl-ueberlegungen-aufgrund-covid-19-seminar-am-1-oktober-2020-akademie-fuer-recht-steuern-und-wirtschaft-ars/): Bei der Verkehrswertermittlung von Gastronomieimmobilien steht die Ableitung des nachhaltig erzielbaren Pachtentgeltes im Vordergrund. Aufgrund der unterschiedlichen Gastronomiekonzepte und der fehlenden Vergleichsdaten steht der Gutachter vor Herausforderungen. Zu den Inhalten zählen: (1) Nationale und internationale Gastronomie mit Fokus auf Österreich, (2) Anforderungen der Gastronomiekonzepte an eine Immobilie, (3) Vertragsgestaltung, (4) Ausgewählte Kennzahlen in der Gastronomie inkl. Case Study, (5) Wesentliche Bewertungsparameter für das Pachtwertverfahren - [Liegenschaftsbewertung nach der neuen ÖNORM B 1802-1: Praxistag am 30. September 2020, Linde Campus](https://realbewertung.at/liegenschaftsbewertung-nach-der-neuen-oenorm-b-1802-1-praxistag-am-30-september-2020-linde-campus/): Mit der ÖNORM B 1802-1, die seit 15.7.2019 in Kraft ist, ergeben sich wesentliche Änderungen in der Immobilienbewertung. Der Praxistag bietet Ihnen nun einen detaillierten Überblick über die wesentlichen Fragen, die bei der täglichen Bewertungsarbeit auftauchen. - [Investment Method und Direct Capitalization: immo aktuell, Heft 4/2020](https://realbewertung.at/investment-method-und-direct-capitalization-immo-aktuell-heft-4-2020/): Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15. 7. 2019 in Kraft. Bei der Neufassung wurde die aus Großbritannien stammende Investment Method als sonstiges dem Stand der Bewertungswissenschaften entsprechendes Wertermittlungsverfahren angeführt. Das Ablaufschema der Investment Method bzw. der Direct Capitalization (US-amerikanische Bezeichnung) ist international nicht normiert. Einzelne Aspekte beider Wertermittlungsmethoden können nicht unreflektiert auf österreichische Verhältnisse umgelegt werden. - [Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz: Exekutionsordnung, LexisNexis 2020](https://realbewertung.at/kommentar-zum-liegenschaftsbewertungsgesetz-exekutionsordnung-lexisnexis-2020/): Der seit Jahrzehnten bewährte Kommentar zur Exekutionsordnung von LexisNexis wurde von Frau Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner neu herausgebracht. Der in diesem etablierten Standardwerk enthaltene Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz wurde von den Autoren Hauswurz, Schiller und Stocker wesentlich ergänzt und erweitert. - [Vermietung von Wohnungen über eine Internetplattform als gewerblicher Beherbergungsbetrieb?](https://realbewertung.at/vermietung-von-wohnungen-ueber-eine-internetplattform-als-gewerblicher-beherbergungsbetrieb/): Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Vermietung einer Wohnung über die Internetplattform „Airbnb“ eine Raummiete oder eine Beherbergung im Sinne des Gewerberechts darstellt. Mit der Beurteilung einer derartigen Vermietungstätigkeit als Beherbergung im Sinne des Gewerberechts ist für den Vermieter eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und eine Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer verbunden. Wie im Entscheidungsfall kann den Vermieter eine Strafe für die nicht vorhandene Gewerbeberechtigung treffen. - [Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen](https://realbewertung.at/verluste-aus-privaten-grundstuecksveraeusserungen/): In einem aktuellen Erkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aus, dass im Folgejahr auch Verluste aus einer Grundstücksveräußerung, die sich aufgrund einer teilweisen Rücküberweisung des Veräußerungserlöses wegen Mängel im Verkaufsobjekt ergeben, berücksichtigt werden können, soweit ursprünglich ein Veräußerungsgewinn erzielt und dieser auch tatsächlich besteuert wurde. - [Vermietung mit Nebenleistung als bäuerlicher Nebenerwerb](https://realbewertung.at/vermietung-mit-nebenleistung-als-baeuerlicher-nebenerwerb/): Die Vermietung von Ferienwohnungen durch Landwirte kann bei gegebener Unterordnung und einem Konnex zur landwirtschaftlichen Tätigkeit zu landwirtschaftlichen Nebeneinkünften führen. - [Mieteinnahmen versteuern](https://realbewertung.at/mieteinnahmen-versteuern/): Die eingehenden Mietzinseinkünfte werden aber nicht in voller Höhe versteuert, von ihnen werden noch Kosten und Abschreibungen abgezogen. So ist die Steuerbelastung in vielen Fällen gar nicht so groß. In manchen Fällen sind diese Einkünfte sogar negativ – dann sinkt die Steuerlast. - [Ertragswertverfahren: immo aktuell, Heft 3/2020](https://realbewertung.at/ertragswertverfahren-immo-aktuell-heft-3-2020/): Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15. 7. 2019 in Kraft. Bei der Neufassung wurden hinsichtlich des Ertragswertverfahrens grundlegende Änderungen gegenüber den Inhalten der ÖNORM B 1802 vorgenommen. Der Terminus des "Liegenschaftszinssatzes" wurde neu in die ÖNORM B 1802-1 aufgenommen und ist für die Verkehrs- bzw. Marktwertermittlung maßgeblich. Der Begriff "Kapitalisierungszinssatz" ist bei Anwendung des statischen Ertragswertverfahrens ausschließlich für die Beleihungswertermittlung zu verwenden. Die Ableitung des Liegenschaftszinssatzes kann im Sinne einer Markttransparenz sowie einer modell- und referenzkonformen Wertermittlung nur durch die Einrichtung von Gutachterausschüssen erfolgen. - [Kapitalisierungs- und Liegenschaftszinssatz: Fachartikel in der ZLB, Heft 3/2020](https://realbewertung.at/kapitalisierungs-und-liegenschaftszinssatz-fachartikel-in-der-zlb-heft-3-2020/): Zusammenfassung unseres Fachartikels im Heft 3/2020 in der Zeitschrift für Liegenschaftsbewertung (ZLB) - [COVID-19: Umsatzsteuer trotz Mietausfällen?](https://realbewertung.at/covid-19-umsatzsteuer-trotz-mietausfaellen/): Die Corona-Pandemie führt zu Mietausfällen betroffener Mieter - im besten Fall temporär, im schlechtesten Fall endgültig. - [Liegenschaftsbewertung nach der neuen ÖNORM B 1802-1: Nachlese zum erfolgreichen Praxistag](https://realbewertung.at/liegenschaftsbewertung-nach-der-neuen-oenorm-b-1802-1-nachlese-zum-erfolgreichen-praxistag/): Am 24. Juni 2020 fand im Seminarhotel Strudelhof der Praxistag des Lindecampus zur neuen ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung statt. 6 ReferentInnen stellten sich den Fragen der TeilnehmerInnen. - [Immobilienbewertung: Seminar am 16. Juni 2020, Raiffeisen Campus](https://realbewertung.at/immobilienbewertung-seminar-am-16-juni-2020-raiffeisen-campus/): Am 16. Juni 2020 fand unser Seminar zum Themenbereich "Immobilienbewertung" speziell für Finanzberater der Raiffeisen-Banken auf dem Raiffeisen Campus statt. Zu den Inhalten zählten u. a.: (1) Immobilien und Immobilienmärkte, (2) Grundlagen und Standards der Immobilienbewertung, (3) Vergleichswertverfahren, (4) Sachwertverfahren, (5) Ertragswertverfahren, (6) sonstige wertbeeinflussende Umstände, (7) Ableitung des Verkehrswertes - [Rechte und Lasten in der Verkehrs- und Marktwertermittlung: Webinar vom 8. bis 10. Juni 2020](https://realbewertung.at/rechte-und-lasten-in-der-verkehrs-und-marktwertermittlung-webinar-vom-8-bis-10-juni-2020/): Vom 8. bis 6. Juni 2020 (jeweils 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr) fand die Webinarreihe Rechte und Lasten in der Verkehrs- und Marktwertermittlung, welche von der ARS Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft durchgeführt wurde, statt. - [Verkauf von selbst gebauten Wohnungen: Gewerblicher Grundstückshandel](https://realbewertung.at/verkauf-von-selbst-gebauten-wohnungen-gewerblicher-grundstueckshandel/): Keine Vermögensverwaltung, sondern ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Werden Grundstücke erworben, um diese zu bebauen, und in nahem zeitlichen Zusammenhang ein Teil der Wohnungen veräußert, so kann bereits bei einer geringen Anzahl von Objekten eine gewerbliche Tätigkeit entstehen. - [Coronabedingte Mietzinsminderung: Jeder Fall ist anders](https://realbewertung.at/coronabedingte-mietzinsminderung-jeder-fall-ist-anders/): Die folgenden Beispiele zeigen, dass bei coronabedingten Mietzinsminderungen in der Praxis auf den Einzelfall abzustellen ist. Es ist das Gespräch mit dem Mieter zu suchen, um eine einvernehmliche und sachlich begründete Lösung zu erreichen. - [Sachwertverfahren: immo aktuell, Heft 2/2020](https://realbewertung.at/sachwertverfahren-immo-aktuell-heft-2-2020/): Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15. 7. 2019 in Kraft. Bei der Neufassung wurden hinsichtlich des Sachwertverfahrens im Wesentlichen die Inhalte der ÖNORM B 1802 übernommen. Der Terminus des "gebundenen Bodenwertes" wurde bei der Neufassung der ÖNORM B 1802-1 gestrichen. Bei der in der ÖNORM B 1802-1 normierten möglichen Verlängerung bzw. Verkürzung der Gesamtnutzungsdauer handelt es sich aus Sicht der Autoren um ein Redaktionsversehen, da in Anlehnung an die dImmoWertV und das einschlägige Schrifttum nur die wirtschaftliche Restnutzungsdauer verlängert bzw. verkürzt werden kann. - [ImmoZert-Update 2020: Nachlese zum Webinar am 5. Mai 2020](https://realbewertung.at/immozert-update-2020-nachlese-zum-webinar-am-5-mai-2020/): Am 5. Mai 2020 fand für die bevorstehende Rezertifizierung für CIS ImmoZert-Sachverständige ein Webinar statt. Mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden die wesentlichen Änderungen und Neuerungen im Bereich Immobilienbewertung der letzten 5 Jahre kritisch diskutiert. - [Frohe Ostern!](https://realbewertung.at/frohe-ostern/): Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien sowie Angehörigen ein schönes, wenn auch etwas anderes Osterfest! Bleiben Sie gesund! - [Liegenschaftszinssatz: Webinar am 26. Mai 2020, Linde Campus](https://realbewertung.at/liegenschaftszinssatz-webinar-am-26-mai-2020-linde-campus/): In der Bewertungspraxis haben sich unterschiedliche Modelle zur Ableitung von Liegenschaftszinssätzen etabliert. Einzelne Zinssatz-Modelle sind aufgrund ihrer Risiken nur eingeschränkt für die Bewertungspraxis zu empfehlen. - [Rechtsformwahl bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien](https://realbewertung.at/rechtsformwahl-bei-der-vermietung-von-gewerbeimmobilien/): Bei der geplanten Vermietung einer Gewerbeimmobilie empfiehlt es sich, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch steuerliche Überlegungen anzustellen. - [Grundanteil bei Anschaffung einer Eigentumswohnung](https://realbewertung.at/grundanteil-bei-anschaffung-einer-eigentumswohnung/): Das BFG hat entschieden, dass sich die Anzahl der Wohneinheiten jeweils auch auf mehrere Gebäude beziehen kann, sofern diese ein Gesamtbild bzw. eine bauliche Einheit darstellen. Im zu entscheidenden Fall ging es um eine Wohnanlage bestehend aus vier Baukörpern, die durch Tiefgarage, Stiegenhäuser und Dächer ineinander integriert waren. Das BFG beurteilte diese Wohnanlage aufgrund der Anordnung als ein einheitliches Gebäude und gelangte zum Ergebnis, dass die Gesamtanzahl der Wohnungen sämtlicher Gebäude relevant ist, womit von den Anschaffungskosten ein Grundanteil von 30 % auszuscheiden war. - [Vergleichswertverfahren: immo aktuell, Heft 1/2020](https://realbewertung.at/vergleichswertverfahren-immo-aktuell-heft-1-2020/): Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15. 7. 2019 in Kraft. Bei der Neufassung wurden hinsichtlich des Vergleichswertverfahrens im Wesentlichen die Inhalte der ÖNORM B 1802 übernommen. Eine gesonderte Marktanpassung ist im (informativen) Verfahrensablauf nicht mehr vorgesehen. Dies steht aus Sicht der Autoren im Widerspruch zum Textteil der ÖNORM B 1802-1 und entspricht den Anforderungen einer Verkehrs- bzw. Marktwertermittlung im Sinne der EO-Novelle 2000 nur zum Teil. - [Privates Immobilienmanagement: Seminar am 3. März 2020, ÖPWZ Finanzlehrgänge](https://realbewertung.at/privates-immobilienmanagement-seminar-am-3-maerz-2020-oepwz-finanzlehrgaenge/): Am 3. März 2020 fand unser Seminar zum Themenbereich "Privates Immobilienmanagement" speziell für angehende Finanzberater statt. Zu den Inhalten zählten u. a.: (1) Immobilien und Immobilienmärkte, (2) Grundlagen und Standards der Immobilienbewertung, (3) Vergleichswertverfahren, (4) Sachwertverfahren, (5) Ertragswertverfahren, (6) Discounted-Cash-Flow-Verfahren, (7) Residualwertverfahren, (8) sonstige wertbeeinflussende Umstände, (9) Ableitung des Verkehrswertes - [Tageweise Vorsteuerkorrektur bei Immobilien](https://realbewertung.at/tageweise-vorsteuerkorrektur-bei-immobilien/): Sollten Sie beim Kauf von Gebäuden oder im Rahmen von Gebäude-Großreparaturen Vorsteuern geltend gemacht haben, sind die Vorsteuerbeträge entsprechend zu korrigieren, wenn sich die unternehmerische Nutzung des Gebäudes ändert. - [Paukerkurs zur ImmoZert-Sachverständigenprüfung: Nachlese zu den Seminaren am 11. und 12. Februar 2020](https://realbewertung.at/paukerkurs-zur-immozert-sachverstaendigenpruefung-nachlese-zu-den-seminaren-am-11-und-12-februar-2020/): Inhalte: (1) Befundaufnahme und Vorgehensweise bei der Gutachtenserstellung, (2) Rechte und Lasten in der Liegenschaftsbewertung, (3) Plausibilisierung von Verkehrswertgutachten - [Hauptwohnsitzbefreiung bei der ImmoESt](https://realbewertung.at/hauptwohnsitzbefreiung-bei-der-immoest/): Der Begriff des Hauptwohnsitzes wird im EStG nicht näher bestimmt. Im Sinne der BAO hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung inne hat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. - [Liegenschaftsbewertung nach der neuen ÖNORM B 1802-1: Praxistag am 31. März 2020, Linde Campus](https://realbewertung.at/liegenschaftsbewertung-nach-der-neuen-oenorm-b-1802-1-praxistag-am-31-maerz-2020-linde-campus/): Mit der ÖNORM B 1802-1, die seit 15.7.2019 in Kraft ist, ergeben sich wesentliche Änderungen in der Immobilienbewertung. Der Praxistag bietet Ihnen nun einen detaillierten Überblick über die wesentlichen Fragen, die bei der täglichen Bewertungsarbeit auftauchen. - [Expertenrunde Liegenschaftsbewertung: Nachlese zum Workshop am 14. Jänner 2020](https://realbewertung.at/expertenrunde-liegenschaftsbewertung-nachlese-zum-workshop-am-14-jaenner-2020/): Inhalte: (1) Kleinere versus größere gewerblich genutzte Liegenschaften, (2) Anwendung ertragsorientierter Bewertungsverfahren - [Verkehrs- und Marktwertermittlung von Denkmalschutzobjekten: Seminar am 17. Jänner 2020, Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS)](https://realbewertung.at/verkehrs-und-marktwertermittlung-von-denkmalschutzobjekten-seminar-am-17-jaenner-2020-akademie-fuer-recht-steuern-und-wirtschaft-ars/): Grundlagen und Besonderheiten in der Verkehrs- und Marktwertermittlung, Vergleichs- und Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Investment Method, Praxisbeispiele - [Frohe Weihnachten und guten Rutsch!](https://realbewertung.at/frohe-weihnachten-und-guten-rutsch-2019/): Das ausklingende Jahr möchten wir nutzen, um uns ## Seiten - [Impressum](https://realbewertung.at/impressum/) - [Kontakt](https://realbewertung.at/kontakt/) - [Vorträge](https://realbewertung.at/wissensbereich/vortraege/) - [Publikationen](https://realbewertung.at/wissensbereich/publikationen/) - [Blog](https://realbewertung.at/wissensbereich/blog/) - [Verbände](https://realbewertung.at/verbaende/) - [Über uns](https://realbewertung.at/ueber-uns/) - [Preise](https://realbewertung.at/preise/) - [Kunden](https://realbewertung.at/kunden/) - [Immobilientransaktionen](https://realbewertung.at/taetigkeitsfelder/immobilientransaktionen/) - [Immobilienconsulting](https://realbewertung.at/taetigkeitsfelder/immobilienconsulting/) - [Immobilienbewertung](https://realbewertung.at/taetigkeitsfelder/immobilienbewertung/) - [Datenschutz](https://realbewertung.at/datenschutz/) - [Home](https://realbewertung.at/) ## Portfolios - [Sonstige Renditeimmobilien](https://realbewertung.at/thema/sonstige-renditeimmobilien/): Immobilientypen Es handelt sich insbesondere um neu errichtete Mietwohnhäuser sowie um Büroimmobilien. Auch ein Investment in ausgewählte Spezialimmobilien oder Sonderimmobilien, wie Hotel- oder Gesundheitsimmobilien, kann für Sie von Interesse sein. Ihr Investment Renditeimmobilien erzielen einen laufenden Ertrag und werden von den Eigentümern wegen ihres Wertsteigerungspotentials gehalten. Die zentralen und wertbestimmenden Komponenten von klassischen Renditeimmobilien bilden insbesondere die vorhandenen Mieterträge, mögliche Ertragssteigerungen durch Bewirtschaftungsoptimierung sowie die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt. Die niedrigen Renditen auf dem Kapitalmarkt machen ein Investment in Renditeimmobilien für Sie attraktiv. Ihr Nutzen Wir beraten Sie objektiv beim An- und Verkauf von Renditeimmobilien in ganz Österreich. Im Vorfeld Ihres Investments analysieren wir für Sie die mietvertraglichen Grundlagen und unterstützen Sie bei der Prüfung von Wertschöpfungs- und Wertsteigerungsstrategien. Auf Basis Ihrer individuellen Vorgaben erstellen wir gezielte Investitions- und Desinvestitionskonzepte. Die Ergebnisse unserer Analysen stellen wir für Sie nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen dabei sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich. - [Mietzinshäuser](https://realbewertung.at/thema/mietzinshaeuser/): Immobilientyp Das Mietzinshaus ist eine klassisch österreichische Bezeichnung für ein Mietwohnhaus im Erbauungszeitraum der Gründerzeit bis hin zum Anfang des 20. Jahrhunderts. Die typischen Gründerzeithäuser wurden zwischen 1870 und 1917 erbaut. Mietzinshäuser sind vor allem in Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck, seltener in Klagenfurt, Bregenz, Eisenstadt und Linz zu finden. Auch größere Bezirksstädte verfügen vereinzelt über einen größeren Bestand an Mietzinshäusern. Ihr Investment Die zentrale und wertbestimmende Komponente bildet die fast ausschließliche Geltung des Mietrechtsgesetzes. Flächenerweiterungen durch den Ausbau von Dachgeschoßflächen, Wohnungszusammenlegungen, Kategorieanhebungen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Ertragssteigerungen durch Bewirtschaftungsoptimierung sowie die Verknappung von Wohnraum in Ballungsräumen führen seit der ersten „Liberalisierung“ des Mietrechts im Jahre 1981 zu einer verstärkten Nachfrage nach Mietzinshäusern in Österreich. Diese Parameter machen ein Investment in Mietzinshäuser für Sie attraktiv. Ihr Nutzen Wir beraten Sie objektiv beim An- und Verkauf von Mietzinshäusern in ganz Österreich. Im Vorfeld Ihres Investments analysieren wir für Sie die mietvertraglichen Grundlagen und unterstützen Sie bei der Prüfung von Wertschöpfungs- und Wertsteigerungsstrategien. Auf Basis Ihrer individuellen Vorgaben erstellen wir gezielte Investitions- und Desinvestitionskonzepte. Die Ergebnisse unserer Analysen stellen wir für Sie nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen dabei sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich. - [Neubau-Vorsorgewohnung](https://realbewertung.at/thema/neubau-vorsorgewohnung/): Immobilientyp Eigentümer einer Vorsorgewohnung, die zur Ertragszielung befristet oder unbefristet vermietet ist, erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Üblicherweise werden Vorsorgewohnungen sowohl mit Eigen- als auch mit Fremdkapital finanziert. Innerhalb des steuerrechtlich relevanten Detailprognosezeitraums wird das Fremdkapital getilgt und muss ein Überschuss erzielt werden. Der Eigentümer optiert üblicherweise zur Umsatzsteuer, um die Umsatzsteuer beim Kauf als Vorsteuer beim Finanzamt geltend zu machen. Ihr Investment Neu errichtete Vorsorgewohnungen erzielen insbesondere einen marktüblichen laufenden Ertrag und werden von den Eigentümern wegen ihres Wertsteigerungspotentials gehalten. Die zentralen und wertbestimmenden Komponenten von klassischen Vorsorgewohnungen bilden insbesondere die vorhandenen Mieterträge, mögliche Ertragssteigerungen durch Bewirtschaftungsoptimierung sowie die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt. Die niedrigen Renditen auf dem Kapitalmarkt machen ein Investment in Vorsorgewohnungen für Sie attraktiv. Ihr Nutzen Wir beraten Sie objektiv beim An- und Verkauf von neu errichteten Vorsorgewohnungen in ganz Österreich. Im Vorfeld Ihres Investments analysieren wir für Sie die mietvertraglichen Grundlagen und unterstützen Sie bei der Prüfung von Wertschöpfungs- und Wertsteigerungsstrategien. Auf Basis Ihrer individuellen Vorgaben erstellen wir gezielte Investitions- und Desinvestitionskonzepte. Die Ergebnisse unserer Analysen stellen wir für Sie nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen dabei sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich. - [Immobilienwirtschaftliche Due Diligence](https://realbewertung.at/thema/immobilienwirtschaftliche-due-diligence/): Zudem führen wir in Ihrem Auftrag eine kaufmännische und wirtschaftliche Prüfung von Miet- und Pachtverträgen sowie sonstigen Nutzungsvereinbarungen durch. Wir konzentrieren uns dabei auf die folgenden wesentlichen Vertragsinhalte: - [Markt- und Standortanalysen](https://realbewertung.at/thema/markt-und-standortanalysen/): Wir führen für Sie oder Ihr Unternehmen umfangreiche und detaillierte Markt- und Standortanalysen für die folgenden Immobilientypen durch: - [Nutzwertanalysen und Relocation Management](https://realbewertung.at/thema/nutzwertanalysen-und-relocation-management/): Wir erstellen für Sie oder Ihr Unternehmen umfangreiche und detaillierte Nutzwertanalysen im Rahmen Ihrer Standortwahl für die folgenden Immobilientypen: - [Nationale Bilanzierung](https://realbewertung.at/thema/nationale-bilanzierung/): Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung - [Wertschöpfungs- und Wertsteigerungsstrategien](https://realbewertung.at/thema/wertschoepfungs-und-wertsteigerungsstrategien/): Wir analysieren für Sie oder Ihr Unternehmen Immobilienportfolios mit Hilfe qualitativer und quantitativer Modelle auf Basis Ihrer kurz-, mittel- und langfristigen Ziele und Vorgaben. Wir konzentrieren uns dabei auf die folgenden Immobilientypen: - [Plausibilisierungen](https://realbewertung.at/thema/plausibilisierungen/): Bewertungen fremder Sachverständiger Wir plausibilisieren für Sie oder Ihr Unternehmen Immobilienbewertungen und Grundstücksbewertungen fremder Sachverständiger. Wir prüfen dabei für Sie detailliert den Bewertungsauftrag, das Ziel und den Zweck der Bewertung sowie den Gegenstand der Bewertung. Prüfung wesentlicher Bewertungsparameter Auf Basis der im Bewertungsauftrag definierten Grundlagen plausibilisieren wir für Sie oder Ihr Unternehmen die Wertermittlungsmethode und die einzelnen Parameter der Wertermittlung. Bei Ertragsobjekten und Renditeobjekten (Mehrfamilienwohnhäuser, Mietzinshäuser, Büroobjekte, gewerblich und industriell genutzte Liegenschaften) prüfen wir für Sie die Höhe des Bodenwertes, die Höhe der nachhaltigen Mieten, den Ansatz der Bewirtschaftungskosten, die Höhe des Liegenschaftszinssatzes, des Diskontierungszinssatzes und des Kapitalisierungszinssatzes sowie die Ansätze zur Gesamtnutzungsdauer und der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der Immobilie. Bei primär eigengenutzten Objekten (Ein- und Zweifamilienhäuser) untersuchen wir für Sie die Höhe des Bodenwertes, den Ansatz der Neuherstellungskosten und der gewöhnlichen Herstellungskosten, die Höhe der Baunebenkosten sowie die Ansätze zur Gesamtnutzungsdauer und zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der Immobilie. Rechte und Lasten Bei Vorliegen von grundbücherlich sichergestellten Rechten und Lasten (Grunddienstbarkeiten, Personaldienstbarkeiten, Reallasten) analysieren wir für Sie die Ermittlungsmethode und führen in Ihrem Auftrag weitere Analysen sowie finanz- oder versicherungsmathematische Berechnungen durch. Orientierung an nationalen und internationalen Normen Bei unseren Plausibilisierungen orientieren wir uns für Sie an den Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, den ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung und den veröffentlichten Mindestbedingungen des europäischen Immobilienbewertungsverbandes TEGoVA (The European Group of Valuers‘ Associations). Im Fall von Beleihungswertgutachten berücksichtigen wir in Ihrem Auftrag die Vorgaben des Bankwesengesetzes und des Hypothekenbankgesetzes. Sofern es sich um Beleihungswertgutachten für deutsche Pfandbriefbanken handelt, berücksichtigen wir für Sie die Bestimmungen des deutschen Pfandbriefgesetzes sowie der deutschen Beleihungswertermittlungsverordnung. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer Plausibilisierung für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen bei der Plausibilisierung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Stellungnahmen](https://realbewertung.at/thema/stellungnahmen/): Orientierung am Kundenauftrag Wir fertigen für Sie unterschiedliche Arten immobilienwirtschaftlicher Stellungnahmen an. Diese können eine Abschätzung zu einzelnen Ertragsparametern und Wertansätzen Ihrer Immobilie oder Ihrer unbebauten Grundstücke umfassen. Bei Immobilien ermitteln wir in Ihrem Auftrag die Höhe von Marktmieten im Falle einer Neuvermietung, die Höhe möglicher erzielbarer Verkaufspreise von Eigentumswohnungen, Brutto-Anfangsrenditen von Immobilieninvestitionen oder die Länge von wirtschaftlichen Restnutzungsdauern. Bei unbebauten Grundstücken ermitteln wir die Höhe von Verkaufspreisen und Bodenwerte für Bauland, Bauerwartungsland und Rohbauland. Qualitative Risikoaspekte Zudem untersuchen wir für Sie die qualitativen Risikoaspekte Ihrer Immobilie oder unbebauten Liegenschaft (Angebots- und Nachfragstruktur auf dem Immobilienmarkt, näheres Umfeld der Immobilie, Makrolage und Mikrolage, Drittverwendungsfähigkeit von Spezialimmobilien und Sonderimmobilien, Vermietbarkeit von Immobilien, Vermarktungsdauer). Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen für Sie die Ergebnisse unserer Analysen und Untersuchungen transparent und nachvollziehbar im Rahmen einer umfangreichen und detaillierten Stellungnahme dar. Wir orientieren uns dabei ausschließlich an Ihren näheren Vorgaben. Wir greifen bei unseren Analysen sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. Einschränkung unserer Tätigkeit Wir weisen auch in Ihrem Interesse darauf hin, dass wir aus ethischen Gründen Stellungnahmen ohne Besichtigung des konkreten Standortes bzw. der konkreten Immobilie oder des unbebauten Grundstückes nicht durchführen können. - [Immobilienratings](https://realbewertung.at/thema/immobilienratings/): Qualitative Eigenschaften von Immobilien Der Verkehrswert und Marktwert einer Immobilie bzw. eines unbebauten Grundstücks weist einen Wertbetrag zu einem bestimmten Bewertungsstichtag aus. Die qualitativen Aspekte Ihrer Immobilie bzw. Ihres unbebauten Grundstückes werden in diesem Wertbetrag berücksichtigt, allerdings erhalten Sie oder Ihr Unternehmen keine näheren Informationen und konkreten Aussagen über diese qualitativen Eigenschaften. Einsatzbereiche von Immobilienratings Für die Kreditanalyse bei der Gewährung von Immobiliendarlehen und Immobilienkrediten, die Risikoanalyse von Immobilienportfolios, die Portfolioanalyse und Portfoliosteuerung und für Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen erstellen wir als Immobiliensachverständige für Sie oder Ihr Unternehmen detaillierte Markt- und Objektratings von Immobilien und unbebauten Grundstücken. Diese berücksichtigen das spezielle Chancen- und Risikoprofil und stellen die Qualität in einer „Note“ zwischen 1 (exzellent) bis 10 (katastrophal) eindeutig dar. Immobilien derselben Kategorie (Wohnimmobilien, Büroimmobilien, Handelsimmobilien, Lager- und Logistikimmobilien sowie Spezial- und Sonderimmobilien und unbebaute Grundstücke) können über das Ergebnis eines Markt- und Objektratings objektiv verglichen werden. Bestands- und Entwicklungsimmobilien Markt- und Objektratings werden sowohl für Bestandsobjekte als auch für Entwicklungsimmobilien erstellt. Wir beurteilen und gewichten für Sie oder Ihr Unternehmen die definierten Kriteriengruppen Markt, Standort, Objekt sowie Objekt-Cash-Flow auf Basis zahlreicher Unterkriterien. Bei Immobilienentwicklungen prüfen wir zudem die Kriteriengruppe Entwicklungsrisiken und -chancen. Bei der Erstellung von Markt- und Objektratings berücksichtigen wir für Sie oder Ihr Unternehmen die Vorgaben des europäischen Immobilienbewertungsverbandes TEGoVA (The European Group of Valuers‘ Associations) sowie die Richtlinien des Verbandes Deutscher Pfandbriefbanken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse des für Sie oder Ihr Unternehmen durchgeführten Markt- und Objektratings nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen bei der Beurteilung der einzelnen Kriteriengruppen des Markt- und Objektratings sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Portfoliobewertungen](https://realbewertung.at/thema/portfoliobewertungen/): Ankauf, Verkauf, Finanzierung Als Immobiliensachverständige erstellen wir für Sie oder Ihr Unternehmen Gutachten für den Wert komplexer Immobilienportfolios für unterschiedliche Zwecke (Ankauf, Verkauf, Finanzierung). Wir ermitteln für Sie oder Ihr Unternehmen Verkehrswertbandbreiten und Marktwertbandbreiten auf Portfolioebene. Unterschiedliche Methoden Je nach Portfolio und Zeitrahmen unterscheiden wir zwischen aggregierten Einzelbewertungen, Paketbewertungen, Massen- und Desktopbewertungen. Da die unterschiedlichen Bewertungsmethoden mit Vor- und Nachteilen verbunden sind, erfolgt die Auswahl der Methode in enger Abstimmung mit Ihnen. Für die Wertermittlung selbst wählen wir nationale oder internationale Immobilienbewertungsmethoden. Bei Renditeimmobilien wählen wir entsprechend Ihrer Vorgaben das Ertragswertverfahren, die internationale Investment Method oder das Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Bei unbebauten Grundstücken nutzen wir zudem – je nach Aufgabenstellung und Ihren konkreten Vorgaben – das Vergleichswertverfahren oder das Residualwertverfahren. Portfolioabschläge und Portfoliozuschläge Wir analysieren im Rahmen unserer Portfoliobewertungen und Paketbewertungen für Sie oder Ihr Unternehmen die Lage auf dem Immobilienmarkt und berücksichtigen die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale der Immobilien und unbebauten Grundstücke. Um den Wert eines Immobilienportfolios zu ermitteln, bestimmen wir für Sie oder Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung von Vergleichstransaktionen und besonderen Modellen Portfolioabschläge oder Portfoliozuschläge. Die Höhe der Portfolioabschläge oder -zuschläge orientieren sich am Marktgeschehen sowie an der Struktur und Qualität des Immobilienportfolios. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen für Sie bzw. Ihr Unternehmen die Ergebnisse unserer Portfoliobewertung und Paketbewertung nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen bei unseren Ermittlungen für Sie bzw. Ihr Unternehmen die nationalen Vorgaben (Liegenschaftsbewertungsgesetz, ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung) sowie die internationalen Vorgaben (International Valuation Standards, European Valuation Standards, Standards der Royal Institution of Chartered Surveyors). Wir greifen bei der Ermittlung von Portfoliowerten sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Dienstbarkeiten und Reallasten](https://realbewertung.at/thema/dienstbarkeiten-und-reallasten/): Personaldienstbarkeiten und Grunddienstbarkeiten sowie Reallasten Wir erstellen für Sie oder Ihr Unternehmen Sachverständigengutachten für grundstücksbezogene Rechte und Lasten. Wir unterscheiden zwischen Personaldienstbarkeiten (Fruchtgenussrecht, Wohnungsrecht, Gebrauchsrecht), Grunddienstbarkeiten (Wege-, Fahr- und Straßenrecht, Leitungsrecht, Brücken- und Tunneldienstbarkeit, Fensterrecht, Aussichtsrecht, Verbot der Verbauung, Wasserbezugsrecht) und Reallasten (Erbringung von Pflegeleistungen, regelmäßige Geldleistungen). Analyse wirtschaftlicher Vor- und Nachteile Wir stellen für Sie bzw. Ihr Unternehmen im Rahmen unserer Immobiliengutachten die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile, die sich aus dem Recht oder der Last ergeben, detailliert dar. Für die Ermittlung nutzen wir finanzmathematische Modelle und berücksichtigen die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt. Den Barwert von Leibrenten (etwa bei Personaldienstbarkeiten und Reallasten) ermitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Entschädigungssummen für Zwangsrechte Werden auf Basis von gesetzlichen Grundlagen Zwangsrechte eingeräumt, bemessen wir detailliert Entschädigungssummen unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen (Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, Starkstromwegegesetz, Wasserrechtsgesetz 1959, Rohrleitungsgesetz, Gaswirtschaftsgesetz). Die Höhe der angemessenen Entschädigung wird von uns üblicherweise in Form eines Geldbetrages als Einmalzahlung oder als regelmäßige Leistung in Form einer Zeitrente festgestellt. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer Sachverständigengutachten für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung sowie die weiteren besonderen gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung der Höhe von Entschädigungszahlungen. Wir greifen bei der Wertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Kostenmieten und abstrakte Renditemieten](https://realbewertung.at/thema/kostenmieten-und-abstrakte-renditemieten/): Gutachterliche Stellungnahmen Als Immobiliensachverständige erstellen wir für Sie oder Ihr Unternehmen gutachterliche Stellungnahmen über die Höhe von angemessenen Kostenmieten und abstrakten Renditemieten. Derartige Stellungnahmen werden in der Praxis bei betriebswirtschaftlichen Überlegungen in eingeschränkten Immobilienmärkten ohne funktionierendem Mietenmarkt für den Nachweis der Fremdüblichkeit benötigt. In vielen Fällen können keine angemessenen Vergleichsmieten bei Sonderimmobilien und Spezialimmobilien der Kommunen und der öffentlichen Hand (Schulen, Kindergärten, Turnsäle, Gemeindesäle, Feuerwehrhäuser, Bauhöfe) oder bei luxuriösen und repräsentativen Wohnobjekten erhoben werden. Sonder- und Spezialimmobilien der öffentlichen Hand Bei Sonderimmobilien und Spezialimmobilien ermitteln wir für Sie oder Ihr Unternehmen auf Basis von Bau- und Errichtungskosten, möglichen Mietvertragslaufzeiten und der Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie die Höhe marktorientierter angemessener Kostenmieten. Luxuriöse und repräsentative Wohnimmobilien Bei luxuriösen und repräsentativen Wohnimmoblien gehen wir bei unseren Betrachtungen vom Verkehrswert und Marktwert der Wohnimmobilie aus. Angemessene Kostenmieten und abstrakte Renditemieten beziehen sich auf üblicherweise auf den Zeitraum des mietvertraglichen Kündigungsverzichtes des Mieters. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer gutachterlichen Stellungnahmen für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes und die ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung. Wir greifen in unseren Bewertungen sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Abtretung von Hauptmietrechten](https://realbewertung.at/thema/abtretung-von-hauptmietrechten/): Mögliche Entgeltbandbreiten Wir fertigen für Sie oder Ihr Unternehmen gutachterliche Stellungnahmen für mögliche Entgeltbandbreiten zur Abtretung von Hauptmietrechten an. Bei Immobilienentwicklungen kann es notwendig sein, dass die Höhe des mit dem Mieter vereinbarten Entgeltes zur Abtretung der Hauptmietrechte aus rechtlichen Gründen seitens des Immobilieneigentümers zu plausibilisieren ist. In vielen Fällen wird die ermittelte Entgeltbandbreite als Ausgangsbasis für weitere Verhandlungen mit den Mietern seitens des Bauträgers oder Immobilienentwicklers genutzt. Beurteilung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile Wir ermitteln für Sie oder Ihr Unternehmen objektive Entgeltbandbreiten für die Abtretung von Hauptmietrechten auf Basis der wirtschaftlichen Vorteile und Nachteile des Mieters und des Vermieters und beachten die besonderen Vorgaben des Auftraggebers. Wir berücksichtigen in Ihrem Auftrag geleistete Investitionen des Mieters in das Bestandobjekt sowie die Umzugskosten des Mieters. Wir gehen in unseren Berechnungen nach finanz- und versicherungsmathematischen Grundsätzen vor und berücksichtigen die Situation auf dem Immobilienmarkt. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer gutachterlichen Stellungnahmen für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung sowie die weiteren speziellen gesetzlichen Grundlagen – insbesondere jene des Mietrechtsgesetzes – für die Ermittlung der möglichen Entgeltbandbreite. Wir greifen bei der Bewertung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Richtwertmietzinse und angemessene Hauptmietzinse](https://realbewertung.at/thema/richtwertmietzinse-und-angemessene-hauptmietzinse/): Mietzinse gemäß Mietrechtsgesetz In bestimmten Fällen kommen für Bestandobjekte, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, Richtwertmietzinse oder angemessene Hauptmietzinse zur Vorschreibung. Als Immobiliensachverständige ermitteln wir für Sie oder Ihr Unternehmen den Richtwertmietzins oder angemessenen Hauptmietzins für einzelne Bestandobjekte (Wohnungen, Geschäftsräumlichkeiten). Ermittlung von Richtwertmietzinsen Bei der Ermittlung des Richtwertmietzinses für Mietwohnungen gehen wir vom Richtwert für das jeweilige Bundesland aus und berücksichtigen im Sinne des § 16 (2) Mietrechtsgesetz Zuschläge und Abschläge (Zweckbestimmung der Wohnung, Stockwerkslage, Lage innerhalb des Stockwerkes, über- bzw. unterdurchschnittliche Ausstattung, sonstige Ausstattung, Grundrissgestaltung, Ausstattung der Wohnung bzw. Gebäudes, Lage und Wohnumgebung des Hauses, Erhaltungszustand des Hauses, Vorliegen einer Kategorie B- bzw. C-Wohnung). Gutachten über die Höhe des Lagezuschlages und der Lagequalität Wir fertigen für Sie oder Ihr Unternehmen Gutachten über die Höhe des Lagezuschlages sowie die Lagequalität an. Selbstverständlich berücksichtigen wir für Sie oder Ihr Unternehmen sowohl in unseren Gutachten über Höhe des Richtwertmietzinses einzelner Bestandobjekte als auch in unseren Gutachten über die Höhe des Lagezuschlages sowie der Lagequalität die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Ermittlung von angemessenen Hauptmietzinsen Entsprechend der Kriterien des § 16 (1) Mietrechtsgesetz (Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Bestandobjektes) ermitteln wir in Ihrem Auftrag angemessene Hauptmietzinse für Wohnungen und Geschäftslokale. Wir greifen dabei auf unsere umfangreiche Marktmietdatenbank zurück. Für Geschäftslokale wählen wir für die Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses als Bewertungsmethode die Zoning Method oder die Faktorenmethode. Ertragsschwäche und soziale Schutzwürdigkeit Liegen für den Geschäftsraummieter die Kriterien Ertragsschwäche und soziale Schutzwürdigkeit vor, arbeiten wir bei der Ermittlung der Höhe des angemessenen Hauptmietzinses auch mit betriebswirtschaftlichen Sachverständigen zusammen. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer Mietzinsgutachten für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen bei unserer Ermittlung die gesetzlichen Vorgaben und bei der Ermittlung des Richtwertmietzinses beispielsweise die Richtlinien für die Ermittlung des Richtwertzinses gem. § 15 (2) Mietrechtsgesetz der Stadt Wien. Wir greifen zudem auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Bauzinse und Baurechtszinse](https://realbewertung.at/thema/bauzinse-und-baurechtszinse/): Baurechtsgesetz Wir erstellen als Immobiliensachverständige im Vorfeld der erstmaligen Begründung oder der Verlängerung von Baurechten gemäß Baurechtsgesetz in Ihrem Auftrag Gutachten über die Höhe des angemessenen Bauzinses bzw. Baurechtszinses. Wir berücksichtigen für Sie auch die seitens des Baurechtsnehmers und Baurechtsgebers beabsichtigten besonderen vertraglichen Bestimmungen des Baurechtsvertrages. Ermittlung des Bodenwertes Wir ermitteln für Sie oder Ihr Unternehmen zunächst den Verkehrswert und Marktwert Ihrer Liegenschaft. Als Bewertungsmethode wählen wir – je nach Aufgabenstellung – das Vergleichswertverfahren bzw. in dicht bebauten Innenstadtgebieten das Residualwertverfahren. Wir bilden für Sie oder Ihr Unternehmen im ermittelten Verkehrswert und Marktwert die aktuelle Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt detailliert ab. Wesentliche Wertparameter Die Höhe des angemessenen Bauzinses oder Baurechtszinses hängt im Wesentlichen von den Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen des Grundstückes, vom zu errichtenden Immobilientyp, von der Dauer und der Laufzeit des Baurechts, von der Wertsicherung des Bauzinses oder Baurechtszinses, von der Bonität des Baurechtsnehmers, von vertraglich vereinbarten Einschränkungen des Baurechtsnehmers oder Baurechtsgebers und von der Höhe der Entschädigung des Baurechtsnehmers durch den Baurechtsgeber am Ende des Baurechts ab. Für die Feststellung der Höhe des Bauzinses oder Baurechtszinses verwenden wir für Sie oder Ihr Unternehmen ein bewährtes Modell, mit welchem objektiv und nachvollziehbar der angemessene Bauzins oder Baurechtszins abgeleitet wird. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer Sachverständigengutachten für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, des Baurechtsgesetzes sowie der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung. Wir greifen bei der Wertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Enteignungsentschädigungen](https://realbewertung.at/thema/enteignungsentschaedigungen/): Verfahren zur Festsetzung von Enteignungsentschädigungen Im Rahmen von Verfahren zur Festsetzung von Enteignungsentschädigungen fertigen wir als Immobiliensachverständige detaillierte Gutachten an. Wir werden dabei von der öffentlichen Hand (Gemeinden, Städte, Bundesländer) oder von ausgegliederten Unternehmen des Bundes oder der Bundesländer (ASFINAG, Österreichische Bundesbahnen, Wiener Linien) beauftragt, Enteignungsentschädigungen festzusetzen. Auf Wunsch werden wir auch im Auftrag von Privaten und Unternehmen tätig. Entschädigungssummen für bebaute und unbebaute Liegenschaften Wir ermitteln im Rahmen unserer Immobiliengutachten Entschädigungsummen für bebaute und unbebaute Liegenschaften. Da der Umfang der Entschädigung je nach Fall und Umfang der Enteignung (Total- und Teilenteignung, Verlust des Hauptwohnsitzes, Enteignung einer gewerblich genutzten Liegenschaft) unterschiedlich geregelt ist, berücksichtigen wir für die Ermittlung und Festsetzung der Enteignungsentschädigung die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen (Liegenschaftsbewertungsgesetz, ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung) sowie die besonderen Grundsätze der Entschädigung (Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, Bundesstraßengesetz 1971, Raumordnungsgesetze der Bundesländer). Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unseres Sachverständigengutachtens für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung sowie die speziellen gesetzlichen Grundlagen zur Enteignungsentschädigung. Wir greifen bei unseren Festsetzungen von Enteignungsentschädigungen sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Finanzierung, Darlehens- und Kreditvergabe](https://realbewertung.at/thema/finanzierung-darlehens-und-kreditvergabe/): Nationale und internationale Bewertungsmethoden Als Immobiliensachverständige erstellen für Sie oder Ihr Unternehmen detaillierte Gutachten zum Zweck der Immobilienfinanzierung. Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert und Marktwert – in Abhängigkeit von der Art der Liegenschaft – mit Hilfe nationaler oder internationaler Immobilienbewertungsmethoden. Verkehrswertermittlung und Marktwertermittlung Wir analysieren im Rahmen der Verkehrswertermittlung und Marktwertermittlung für Sie oder Ihr Unternehmen die Lage auf dem Immobilienmarkt und berücksichtigen die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale der Immobilie oder des unbebauten Grundstückes. Dazu zählen der Standort, das Alter der Immobilie, Baumängel und Bauschäden sowie durchgeführte oder anstehende Modernisierungen und Sanierungsmaßnahmen. Bei Mietobjekten und Pachtimmobilien prüfen wir die Höhe der laufenden Mieteinnahmen und der Pachterträge auf ihre Marktüblichkeit und bestimmen für die Verkehrswertermittlung die nachhaltig erzielbaren Erträge. Berücksichtigung von Rechten und Lasten Im Grundbuch verzeichnete Rechte und Lasten (Grunddienstbarkeiten, Personaldienstbarkeiten, Reallasten) können die Höhe des Verkehrswertes und Marktwertes positiv oder negativ beeinflussen. Rechte und Lasten bewerten wir nach finanz- und versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt.  Beleihungswertermittlung Wir ermitteln bei Bedarf zusätzlich Beleihungswerte entsprechend der nationalen Bestimmungen des Bankwesengesetzes und des Hypthekenbankgesetzes sowie der Vorgaben des europäischen Immobilienbewertungsverbandes TEGoVA (The European Group of Valuers‘ Associations). Beim Beleihungswert handelt es sich um einen eigenständig errechneten Wert. Dieser wird nachhaltig und vorsichtig für einen möglichst langen Zeitraum ermittelt und bildet die Basis für die Refinanzierung und Eigenmittelunterlegung der Bank. Dabei berücksichtigen wir die künftige Marktgängigkeit, die langfristigen und dauerhaften Eigenschaften der Immobilie sowie die gegenwärtige Nutzung und angemessene Alternativnutzungen. Als Immobiliengutachter HypZert für Beleihungswertermittlungen (CIS HypZert ) verfügen über die notwendige Qualifikation und erstellen Verkehrs- und Beleihungswertgutachten speziell für deutsche Pfandbriefbanken unter Berücksichtigung der Bestimmungen des deutschen Pfandbriefgesetzes und der deutschen Beleihungswertermittlungsverordnung. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen den Verkehrswert und Marktwert sowie den Beleihungswert der Liegenschaft nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen bei der Wertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Immobilienentwicklung und Projektentwicklung](https://realbewertung.at/thema/immobilienentwicklung-und-projektentwicklung/): Markt- und Verkehrswertermittlung - [Pflegschaftsverfahren](https://realbewertung.at/thema/pflegschaftsverfahren/): Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung Als Immobiliensachverständige erstellen wir Gutachten im Rahmen von Pflegschaftsverfahren. Standard- und Spezialimmobilien Wir ermitteln den Verkehrswert und Marktwert von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei größeren Immobilienbeständen ermitteln wir die Verkehrswerte und Marktwerte von Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Liegenschaften, unbebauten Liegenschaften, von gewerblich oder industriell genutzten Liegenschaften sowie von Betriebsliegenschaften. Nationale Bewertungsmethoden Wir berücksichtigen in unseren Immobilienbewertungen die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt. Für die Wertermittlung der Immobilien nutzen wir je nach Liegenschaftstyp das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Für spezielle Immobilientypen sowie für unbebaute Grundstücke mit Entwicklungspotential wählen wir bei Bedarf das Residualwertverfahren für die Ermittlung des Verkehrswertes und Marktwertes. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer Sachverständigengutachten nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes sowie der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung. Wir greifen bei der Verkehrswert- und Marktwertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten unsere Aufträge absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Vermögensübergabe](https://realbewertung.at/thema/vermoegensuebergabe/): Planung und Zusammenarbeit Fragen zur Vermögensübergabe sind in vielen Fällen für die betreffenden Personen eine Belastung. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor Ihrer Vermögensübergabe ist die vorausschauende Planung. Im Rahmen Ihrer Planung arbeiten Sie mit Ihren Vertretern (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater) sehr intensiv zusammen. Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung Um eine Aufteilung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne vorzunehmen, ist es bei vorhandenem Immobilienvermögen ratsam, den Verkehrswert und Marktwert der Immobilien und unbebauten Grundstücke von einem Immobiliensachverständigen ermitteln zu lassen. Wir unterstützen Sie und ermitteln den Verkehrswert und Marktwert von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei größeren Immobilienbeständen ermitteln wir für Sie die Verkehrswerte und Marktwerte von Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Liegenschaften, unbebauten Liegenschaften, von gewerblich oder industriell genutzten Liegenschaften sowie von Betriebsliegenschaften. Einräumung von Rechten Oftmals erfolgen Vermögensübergaben gegen Einräumung eines Wohnrechtes, eines Fruchtgenussrechtes oder eines Ausgedinges mit Versorgungsleistungen (Pflege, Kost, laufende Geldleistungen). Häufig werden Belastungsverbote und Veräußerungsverbote vereinbart. Diese Rechte werden ihrer Höhe nach im Rahmen einer Immobilienbewertung nach finanz- und versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Marktsituation bewertet. In derartigen Fällen nehmen wir uns ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch und arbeiten auch gerne mit Ihren Rechtsbeiständen zusammen. Nationale und internationale Bewertungsverfahren Wir berücksichtigen in unseren Immobilienbewertungen für Sie die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt. Wir ermitteln die Verkehrswerte und Marktwerte der Immobilien und unbebauten Grundstücke mit Hilfe der nationalen und internationalen Immobilienbewertungsverfahren. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer Sachverständigengutachten für Sie nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes sowie der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung. Wir greifen bei der Verkehrswertermittlung und Marktwertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Gütertrennung](https://realbewertung.at/thema/guetertrennung/): Wir werden bei einvernehmlichen und strittigen Ehescheidungen für die Ermittlung von Verkehrswerten und Marktwerten von Immobilien und unbebauten Grundstücken tätig. - [Verlassenschaft](https://realbewertung.at/thema/verlassenschaft/): Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung Als Immobiliengutachter fertigen wir Sachverständigengutachten im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren an. Standard- und Spezialimmobilien Wir ermitteln den Verkehrswert und Marktwert von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei größeren Immobilienbeständen ermitteln wir auch die Verkehrswerte und Marktwerte von Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Liegenschaften, unbebauten Liegenschaften, von gewerblich oder industriell genutzten Liegenschaften sowie von Betriebsliegenschaften. Nationale und internationale Bewertungsverfahren Wir berücksichtigen in unseren Immobilienbewertungen die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt. Für die Wertermittlung der Immobilien nutzen wir je nach Liegenschaftstyp das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Für ältere und unsanierte Immobilien sowie für unbebaute Grundstücke mit Entwicklungspotential wählen wir bei Bedarf das Residualwertverfahren für die Ermittlung des Verkehrswertes und Marktwertes. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unseres Sachverständigengutachtens nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes sowie der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung. Wir greifen bei der Verkehrswert- und Marktwertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Exekution, Insolvenz und Konkurs](https://realbewertung.at/thema/exekution-insolvenz-und-konkurs/): Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung Als Immobiliensachverständige erstellen wir Gutachten im Rahmen von Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren und Konkursverfahren. Standard- und Spezialimmobilien Wir ermitteln den Verkehrswert und Marktwert von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei größeren Immobilienbeständen ermitteln wir auch die Verkehrswerte und Marktwerte von Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Liegenschaften, unbebauten Liegenschaften, von gewerblich oder industriell genutzten Liegenschaften sowie von Betriebsliegenschaften. Nationale und internationale Bewertungsverfahren Wir berücksichtigen in unseren Immobilienbewertungen die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt. Für die Wertermittlung der Immobilien nutzen wir je nach Liegenschaftstyp das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Für ältere und unsanierte Immobilien sowie für unbebaute Grundstücke mit Entwicklungspotential wählen wir bei Bedarf das Residualwertverfahren für die Ermittlung des Verkehrswertes und Marktwertes. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unseres Sachverständigengutachtens nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes sowie der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung. Wir greifen bei der Verkehrswert- und Marktwertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Immobilien der öffentlichen Hand](https://realbewertung.at/thema/immobilien-der-oeffentlichen-hand/): Marktwertermittlung und Verkehrswertermittlung Als Immobiliensachverständige ermitteln wir den Verkehrswert und Marktwert für Immobilien, die im Eigentum der öffentlichen Hand (Gemeinden, Städte, Bundesländer und Bund sowie ausgegliederte Gesellschaften) stehen. Wir stellen den Verkehrswert und Marktwert von Gemeindezentren, Rathäusern, Büroobjekten, Schulen, Kindergärten, Sportplätzen, Sport- und Turnhallen, Bauhöfen, Feuerwehrhäusern, Pflegeheimen und Gemeindewohnungen sowie für unbebaute Grundstücke fest. Als Zweck der Bewertung kommen dabei der An- und Verkauf der Liegenschaft, die Übertragung in ausgegliederte Gesellschaften sowie die Bilanzierung in Betracht. Umfassende Analyse und Bewertung Wir analysieren für Sie im Rahmen der Bewertung die aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt und berücksichtigen die wertbestimmenden Merkmale der Immobilie oder des unbebauten Grundstückes. Dazu zählen die Lage und der Standort, das Alter der Immobilie, Baumängel und Bauschäden sowie durchgeführte oder anstehende Modernisierungen oder Sanierungsmaßnahmen. Wir untersuchen für Sie in unseren Immobiliengutachten die bestehenden Miet- bzw. Pachtverträge und die sonstigen Vereinbarungen. Weiters ermitteln wir Ansätze für angemessene Kostenmieten und abstrakte Renditemieten. Nationale und internationale Bewertungsverfahren Bei der Immobilienbewertung wenden wir bei Ertragsimmobilien und Renditeimmobilien das Ertragswertverfahren und bei Objekten, die der Eigennutzung dienen und bei welchen die Drittverwendungsmöglichkeit eingeschränkt ist, das Sachwertverfahren an. Bei unbebauten Grundstücken nutzen wir das Vergleichswertverfahren oder das Residualwertverfahren. Auf Wunsch des Auftraggebers stellen wir den Verkehrswert und Marktwert auch nach internationalen Bewertungsverfahren fest. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer Sachverständigengutachten für Sie nachvollziehbar und transparent dar. Wir berücksichtigen die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung sowie die weiteren gesetzlichen Grundlagen. Wir greifen bei der Ermittlung des Verkehrswertes und Marktwertes sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Immobilieninvestition](https://realbewertung.at/thema/immobilieninvestition/): Marktwerte und Verkehrswerte sowie Investitionswerte Als Immobiliensachverständige ermitteln wir für Sie oder Ihr Unternehmen den Verkehrswert und Marktwert für Immobilien (Standardimmobilien, Spezial- und Sonderimmobilien) und unbebaute Grundstücke. Weiters ermitteln wir für Sie spezielle Investitionswerte unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Vorgaben und Renditeerwartungen. Umfassende Analyse und Bewertung Wir analysieren für Sie oder Ihr Unternehmen die Lage auf dem Immobilienmarkt und berücksichtigen die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale der Immobilie bzw. des unbebauten Grundstückes. Dazu zählen der Standort, das Alter der Immobilie, durchgeführte Modernisierungen oder Sanierungen, Baumängel und Bauschäden sowie anstehende Sanierungskosten. Wir untersuchen für Sie oder Ihr Unternehmen die bestehenden Miet- bzw. Pachtverträge und die sonstigen Vereinbarungen. Nationale und internationale Bewertungsverfahren Bei der Immobilienbewertung wenden wir bei Renditeimmobilien und Ertragsobjekten – je nach Aufgabenstellung – das Ertragswertverfahren, die internationale Investment Method oder das Discounted-Cash-Flow-Verfahren an. Bei unbebauten Grundstücken nutzen wir zudem – je nach Aufgabenstellung und Ihrer Vorgaben – das Vergleichswertverfahren oder das Residualwertverfahren. Rentabilitätsrechnungen und Finanzpläne In Ihrem Auftrag arbeiten wir für Sie oder Ihr Unternehmen gezielte Rentabilitätsrechnungen aus und erstellen unter Mitwirkung Ihrer Steuerberatung vollständige Finanzpläne. Weiters bieten wir Ihnen gezielte Immobilien- und Szenarioanalysen unter Berücksichtigung des besonderen Risiko- und Renditeprofils der Immobilie oder der unbebauten Liegenschaft an. Wir zeigen Wertsteigerungs- und Wertschöpfungsstrategien transparent auf. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer Gutachten und Analysen für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen bei der Wertermittlung und unseren Berechnungen sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Übertragung in das Wohnungseigentum](https://realbewertung.at/thema/uebertragung-in-das-wohnungseigentum/): Bestimmung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Der Mieter hat entsprechend der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach Ablauf von 5 (höchstens 20) Jahren einen Anspruch auf Übertragung der Wohnung in das Wohnungseigentum. Der Preis ist unter Bedachtnahme auf den Verkehrswert im Zeitpunkt des Angebots der Fixpreisvereinbarung zu berechnen. Markt- und Verkehrswertermittlung Als Immobiliensachverständige ermitteln wir für Sie den Verkehrswert und Marktwert sowohl von einzelnen Wohnungseigentumsobjekten einer Wohnhausanlage als auch für sämtliche Wohnungseigentumsobjekte einer Wohnhausanlage. Fokus auf Vergleichstransaktionen Wir berücksichtigen in unseren Immobilienbewertungen für Sie die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt und ermitteln den Verkehrswert und Marktwert der Eigentumswohnungen auf Basis von Vergleichstransaktionen. Wir führen in unseren Immobiliengutachten die einzelnen Vergleichstransaktionen nachvollziehbar und transparent an. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Bei unserer gutachterlichen Tätigkeit berücksichtigen wir die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes sowie der ÖNORMEN zur Liegenschaftsbewertung. Wir greifen bei der Verkehrswertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Selbstverständlich bearbeiten wir Ihren Auftrag absolut vertraulich. - [Kaufpreisprüfungen](https://realbewertung.at/thema/kaufpreispruefungen/): Grundlage für Kauf oder Verkauf Als Grundlage für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie bzw. eines unbebauten Grundstückes erstellen wir als Immobiliensachverständige detaillierte Gutachten. Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert und Marktwert mit Hilfe nationaler oder internationaler Methoden. Bei der Wahl der Methode orientieren wir uns an der Art der Liegenschaft und am konkreten Bewertungszweck. Umfassende Analyse und Bewertung Wir analysieren für Sie im Rahmen der Verkehrswertermittlung die Lage auf dem Immobilienmarkt und berücksichtigen die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale der Immobilie bzw. des unbebauten Grundstückes. Dazu zählen die Lage und der Standort, das Alter der Immobilie, Baumängel und Bauschäden sowie durchgeführte oder anstehende Modernisierungen und Sanierungen. Bei Miet- oder Pachtobjekten prüfen wir für Sie die Höhe der laufenden Mieteinnahmen bzw. Pachterträge auf Marktüblichkeit und ziehen für die Verkehrswertermittlung die nachhaltig erzielbaren Erträge heran. Rechte und Lasten Im Grundbuch verzeichnete Rechte und Lasten (Grunddienstbarkeiten, Personaldienstbarkeiten, Reallasten) können die Höhe des Verkehrswertes und Marktwertes positiv oder negativ beeinflussen. Rechte und Lasten bewerten wir nach finanz- und versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen den Verkehrswert und Marktwert Ihrer Immobilie bzw. Ihres unbebauten Grundstückes für Sie nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen bei der Verkehrswertermittlung und Grundstücksbewertung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Alt-Wiener Vorsorgewohnung](https://realbewertung.at/thema/alt-wiener-vorsorgewohnung/): Immobilientyp Es handelt sich dabei um im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes vermietete Eigentumswohnungen in klassischen Mietzinshäusern. Die Eigentumswohnungen sind üblicherweise unbefristet vermietet. Die Mieterträgnisse sind bei Altmietern zumeist sehr niedrig bzw. relativ niedrig. Dennoch kann ein derartiges Investment für Sie von Interesse sein. Ihr Investment Alt-Wiener Vorsorgewohnungen erzielen einen (niedrigen) laufenden Ertrag und werden von den Eigentümern insbesondere wegen ihres Wertsteigerungspotentials im Falle einer Neuvermietung gehalten. Die zentralen und wertbestimmenden Komponenten von Alt-Wiener Vorsorgewohnungen bilden insbesondere die vorhandenen Mieterträge, mögliche Ertragssteigerungen durch Bewirtschaftungsoptimierung und Neuvermietung sowie die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt. Die niedrigen Renditen auf dem Kapitalmarkt können ein derartiges Investment für Sie attraktiv machen. Ihr Nutzen Wir beraten Sie objektiv beim An- und Verkauf von Alt-Wiener Vorsorgewohnungen in ganz Österreich. Im Vorfeld Ihres Investments analysieren wir für Sie die mietvertraglichen Grundlagen und unterstützen Sie bei der Prüfung von Wertschöpfungs- und Wertsteigerungsstrategien. Auf Basis Ihrer individuellen Vorgaben erstellen wir gezielte Investitions- und Desinvestitionskonzepte. Die Ergebnisse unserer Analysen stellen wir für Sie nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen dabei sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich. - [Rentabilitätsanalysen](https://realbewertung.at/thema/rentabilitaetsanalysen/): Statische und dynamische Rentabilitätsanalysen Wir führen in Ihrem Auftrag für bestehende oder projektierte Immobilien gezielte und detaillierte statische und dynamische Rentabilitätsberechnungen durch. Wir konzentrieren uns dabei auf Wohnimmobilien, Büroobjekte, Einkaufs- und Fachmarktzentren, Logistikimmobilien, Hotelimmobilien, betrieblich genutzte Immobilien sowie auf Sonderimmobilien und Spezialimmobilien. Realisierbare Cash-Flows Wir orientieren uns bei unseren Rentabilitätsberechnungen im Regelfall an von uns erstellten Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten sowie an Markt- und Objektratings. Wir analysieren in unseren Rentabilitätsberechnungen für Sie oder Ihr Unternehmen detailliert Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Nutzungsvereinbarungen. Wir stellen die vereinnahmten Erträge den nachhaltig erzielbaren Marktmieten gegenüber und untersuchen für Sie mögliche Wertsteigerungspotentiale. Wir analysieren für Sie die Höhe der Bewirtschaftungskosten (Kosten für die Verwaltung, die Instandhaltung und Betriebskosten) und ermitteln die Höhe der kurzfristig und mittelfristig realisierbaren Cash-Flows. Orientierung an den Kundenvorgaben Wir beachten in unseren statischen und dynamischen Rentabilitätsberechnungen Ihre besonderen Vorgaben. Wir stellen bei Bedarf auch das künftige Optimierungspotential Ihrer Liegenschaft dar. Gerne stellen wir in Ihrem Auftrag entsprechende Wertschöpfungs- und Wertsteigerungspotentiale detailliert dar. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen die Ergebnisse unserer statischen und dynamischen Rentabilitätsberechnungen für Sie oder Ihr Unternehmen nachvollziehbar und transparent dar. Wir greifen bei unseren Rentabilitätsberechnungen sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Steuergutachten](https://realbewertung.at/thema/steuergutachten/): Gutachten für ertragsteuerliche Zwecke Wir erstellen für Sie als Immobiliensachverständige Liegenschafts- und Grundstücksbewertungen für die üblichen ertragsteuerlichen Zwecke. Wir ermitteln für Sie die Höhe der wesentlichen steuerrechtlich relevanten Wertmaßstäbe (Gemeiner Wert, fiktive Anschaffungskosten, Teilwert) sowie den Verkehrswert und Marktwert für den Nachweis der Fremdüblichkeit. Wertverhältnis Grund und Gebäude, Nutzungsdauergutachten Wir verfassen zudem in Ihrem Auftrag Gutachten für den Grundanteil und stellen das Wertverhältnis zwischen Grund und Gebäude fest. Ebenso erstellen wir für Sie Nutzungsdauergutachten für ertragsteuerliche Zwecke, die als Basis für die Absetzung für Abnutzung (AfA) herangezogen werden können. Berücksichtigung der wesentlichen gesetzlichen Regelungen Wir berücksichtigen in unseren Gutachten für ertragsteuerliche Zwecke die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, der Grundanteilsverordnung 2016 sowie die aktuelle Judikatur der Gerichtshöfe. Selbstverständlich nehmen wir in Ihrem Auftrag auch gerne direkt Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf. Nachvollziehbarkeit und Transparenz Wir stellen in unseren Sachverständigengutachten die Lage auf dem Immobilienmarkt dar. Unsere Steuergutachten sind für Sie und Dritte nachvollziehbar und transparent. Wir greifen bei der Ermittlung des steuerrechtlich relevanten Wertmaßstabes sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. - [Internationale Bilanzierung](https://realbewertung.at/thema/internationale-bilanzierung/): IAS und IFRS Als Sachverständige verfassen wir für Ihr Unternehmen Gutachten für Immobilien (Standardimmobilien sowie Sonder- und Spezialimmobilien) und unbebaute Grundstücke auf Basis der International Accounting Standards (IAS) und der International Financial Reporting Standards (IFRS). Die IAS und IFRS fordern in Abhängigkeit von der Klassifikation der Immobilie unterschiedliche Bilanzansätze für das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Je nach Klassifikation der Immobilie bzw. des unbebauten Grundstückes berücksichtigen wir für Ihr Unternehmen bei der Wertermittlung die unterschiedlichen Wertansätze. Unterschiedliche Wertbegriffe Wir ermitteln für die Immobilienwerte Ihres Unternehmens den Nettoveräußerungswert für das Vorratsvermögen (IAS 2) und bestimmen den Transaktionspreis im Rahmen der Erlöserfassung nach IFRS 15. Weiters stellen wir für Ihr Unternehmen den Neubewertungsbetrag für das Sachanlagevermögen (IAS 16) sowie den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bei Renditeimmobilien bzw. Investment Properties (IAS 40) fest. Vorgeschriebene Bewertungsmodelle Bei der Ermittlung der Höhe des Fair Values berücksichtigen wir die vorgeschriebenen Bewertungsmodelle (Market Approach, Cost Approach und Income Approach) sowie den Highest and Best Use der Immobilie oder des unbebauten Grundstückes. Ebenso ermitteln wir für Ihr Unternehmen die Höhe des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Veräußerungskosten im Rahmen der Wertminderung (Impairment) von Immobilien (IAS 36). Einhaltung der internationalen Standards Unsere Sachverständigengutachten erfüllen die Anforderungen der International Accounting Standards sowie der International Financial Reporting Standards. Weiters berücksichtigen wir für Ihr Unternehmen die Bewertungsanforderungen der International Valuation Standards (IVS), der European Valuation Standards (EVS) sowie der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS). Wir greifen bei der Wertermittlung sowohl auf unsere interne Datenbank als auch auf die Daten aus unserem umfangreichen nationalen und internationalen Netzwerk zurück. Wir bearbeiten Ihren Auftrag absolut vertraulich und geben übermittelte Unterlagen und Informationen selbstverständlich nicht an Dritte weiter. ## Vorträge - [Technische Universität Wien (Continuing Education Center)](https://realbewertung.at/vortrag/technische-universitaet-wien-continuing-education-center/) - [WIFI Wien](https://realbewertung.at/vortrag/wifi-wien/) - [Hochschule Burgenland Weiterbildung](https://realbewertung.at/vortrag/aim-austrian-institute-of-management-der-fh-burgenland/) - [ARS – Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft](https://realbewertung.at/vortrag/ars-akademie-fuer-recht-steuern-und-wirtschaft/) - [Volksbank Akademie](https://realbewertung.at/vortrag/volksbank-akademie/) - [ImmoZert Zertifizierungsgesellschaft](https://realbewertung.at/vortrag/immozert-zertifizierungsgesellschaft/) - [Raiffeisen Campus](https://realbewertung.at/vortrag/raiffeisen-campus/) - [Fachhochschule Kufstein](https://realbewertung.at/vortrag/fachhochschule-kufstein/) - [ÖPWZ – Österreichisches Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum](https://realbewertung.at/vortrag/oepwz-oesterreichisches-produktivitaets-und-wirtschaftlichkeits-zentrum/) - [Fachhochschule Wien der Wirtschaftskammer Wien](https://realbewertung.at/vortrag/fachhochschule-wien-der-wirtschaftskammer-wien/) - [Lindecampus](https://realbewertung.at/vortrag/lindecampus/) - [ÖVI Immobilien Akademie](https://realbewertung.at/vortrag/oevi-immobilien-akademie/) - [Fachhochschule Wiener Neustadt](https://realbewertung.at/vortrag/fachhochschule-wiener-neustadt/) ## Meine Templates - [404](https://realbewertung.at/template/404/) - [Search results](https://realbewertung.at/template/search-results/) - [Blog-Archiv](https://realbewertung.at/template/blog-archiv/) - [Blog Single-Page](https://realbewertung.at/template/blog-single-page/) - [Portfolio Single-Page](https://realbewertung.at/template/portfolio-single-page/) - [Contact-Form](https://realbewertung.at/template/contact-form/) - [Contact-Banner](https://realbewertung.at/template/contact-banner/) - [Hero](https://realbewertung.at/template/hero/) - [Footer](https://realbewertung.at/template/footer/) - [Header](https://realbewertung.at/template/header/)